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EuGH-Urteil zum Urheberrecht bzgl. Software

Joerg69 / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Die IHK berichtet über ein interessantes und richtungsweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Demnach sei der Quellcode geschützt, Funktionalitäten aber nicht. Diese europäische Sicht der Dinge hebt sich wohltuend von dem amerikanischen Trivialpatentirrsinn ab.

http://www.ihk-koeln.de/upload/DIHK_InfoRecht_Mai_2012_20896.pdf

Seite 8

Viele Grüße von Jörg
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xafford Joerg69 „EuGH-Urteil zum Urheberrecht bzgl. Software“
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Hallo Jörg,

Diese europäische Sicht der Dinge hebt sich wohltuend von dem amerikanischen Trivialpatentirrsinn ab.

Hier muss ich etwas widersprechen, das Ganze hat rein gar nichts mit Patenten zu tun, es geht, wie Du ja selbst geschrieben hast, rein um das Urheberrecht und ist etwas völlig anderes.

Auch ist das Urteil an sich überhaupt nicht richtungsweisend, es stellt eigentlich nur fest was in der Softwarebranche eigentlich seit den Anfangszeiten üblich ist (auch in den USA) und bestätigt dieses. Wenn es nicht so wäre, dann gäbe es heute kein Windows in dieser Form, kein Linux, kein BSD, kein Solaris... Gäbe es ein Urheberrecht auf APIs dann wäre Posix-Kompatibilität nie erlaubt gewesen.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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