Die IHK berichtet über ein interessantes und richtungsweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Demnach sei der Quellcode geschützt, Funktionalitäten aber nicht. Diese europäische Sicht der Dinge hebt sich wohltuend von dem amerikanischen Trivialpatentirrsinn ab.
http://www.ihk-koeln.de/upload/DIHK_InfoRecht_Mai_2012_20896.pdf
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