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EuGH-Urteil zum Urheberrecht bzgl. Software

Joerg69 / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Die IHK berichtet über ein interessantes und richtungsweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Demnach sei der Quellcode geschützt, Funktionalitäten aber nicht. Diese europäische Sicht der Dinge hebt sich wohltuend von dem amerikanischen Trivialpatentirrsinn ab.

http://www.ihk-koeln.de/upload/DIHK_InfoRecht_Mai_2012_20896.pdf

Seite 8

Viele Grüße von Jörg
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Olaf19 Joerg69 „EuGH-Urteil zum Urheberrecht bzgl. Software“
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Diese europäische Sicht der Dinge hebt sich wohltuend von dem amerikanischen Trivialpatentirrsinn ab.

Das sehe ich auch so. Aber auch die Amerikaner werden irgendwann zur Vernunft kommen - diese staatlich abgesegnete Patent-Trollerei ist fortschrittsfeindlich, innovationshemmend und schlicht ungerecht.

Dann braucht man nur noch abzuwarten, bis die Patente abgelaufen sind - bei uns nach 20 Jahren - und die Welt ist wieder ein Stück besser... aber das ist natürlich eine lange Zeit, in der die kreativen Leistungen der Mitbewerber durch patentrechtliche Mätzchen lahmgelegt werden :-(

CU
Olaf

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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