Seit über zwanzig Jahren empfinde ich die an vielen Schulen praktizierte Willkür, "Kopiergeld" einzutreiben, als unerträgliche Zumutung.
Die Höhe dieser Beträge ist nirgendwo gedeckelt und die Verwendung wird i.d.R. nie korrekt nachgewiesen. Eine "belastbare" Buchhaltung fehlt in den meisten Fällen.
Nun hat das Oberverwaltungsgericht Bautzen diese Praxis zumindest für Sachsen beendet.
http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=3038440
Ein sehr weises Urteil. Man kann nur hoffen, dass in den anderen Ländern (in denen dieses Verfahren ebenfalls existiert) nun auch eine gerechte und transparente Lösung angestrebt wird.
Wie sind Eure Erfahrungen? In welchen Bundesländern wird ebenfalls ein (beliebiges) Kopiergeld von den Eltern verlangt? Oder welche anderen (evtl. sogar sinnvollen) Lösungen gibt es bei Euch?
Bei uns in Thüringen ist die Praxis die gleiche, wie sie bisher auch in Sachsen existierte. Und ich gehe davon aus, dass das hier ebenfalls ungesetzlich ist.
Das eigentliche Problem dabei: Es werden Schulbücher kostenlos zur Verfügung gestellt (diese Lernmittelfreiheit haben wir), diese werden dann aber nicht oder nur wenig genutzt. Stattdessen meint der Lehrer, aus anderen Büchern beliebige Kopien machen zu müssen (was schonmal urheberrechtlich bedenklich ist). Für diese Kopien wird dann ein nicht nachvollziehbarer Betrag von den Eltern eingetrieben.
Dass Lernmittel nicht nur die Schulbücher sind, sollte gerade allen am Bildungsprozeß beteiligten (also auch den Bildungspolitikern) klar sein. Insofern kann Lernmittelfreiheit nicht ausschließlich auf Schulbücher bezogen sein. Schlimm, dass sowas erst von einem Gericht geklärt werden muss.
Gruß, mawe2
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Ja, mit solchen Kleinbeträgen läßt sich was zusammenläppern. Was glaubst, warum Schäuble für die Banken mit Zähnen und Klauen die Börsenumsatzsteuer verhindert. Da ließe sich was zapfen. Schäuble will nur bei harmlosen Umsätzen wie Aktienhandel, beim Normalbürger abkassieren - Hochfinanzprodukte wie Zertifikate und anderen Dreck davor bewahren.