Hallo zusammen!
Wenn ich bei mir zuhause ein WLAN betreibe und dieses sperrangelweit offenstehen lasse, mache ich mitschuldig im Sinne der Störerhaftung, wenn jemand aus der Nachbarschaft strafbare Handlungen darüber begeht. Wenn jemand nun einen Gastronomiebetrieb mit WLAN-Hotspot ausstattet, dann muss er dieses unverschlüsselt lassen - anders würde es ja nicht funktionieren.
Wie ist eigentlich die rechtliche Situation bei einem Café-etc. Betreiber - steht der dann permanent mit einem Bein im Knast bzw. vor dem Ruin? Die Google-Suchergebnisse zu dem Thema sind teils veraltet (2007 - 2010), teils uneinheitlich. Immerhin von einem "Haftungsprivileg" ist die Rede...
Weiß jemand mehr darüber? Hintergrund meiner Anfrage ist, dass die Wirtin meiner Lieblings-Eckkneipe - also keine finanzstarke Systemgastronomie mit eigener Rechtsabteilung - seit kurzem einen WLAN-Hotspot hat. Ich wollte sie da nicht ins offene Messer laufen lassen ;-)
THX
Olaf
Heimnetzwerke - WIFI, LAN, Router und Co 16.506 Themen, 80.985 Beiträge
Wenn ich bei mir zuhause ein WLAN betreibe und dieses sperrangelweit offenstehen lasse, mache ich mitschuldig im Sinne der Störerhaftung, wenn jemand aus der Nachbarschaft strafbare Handlungen darüber begeht. Wenn jemand nun einen Gastronomiebetrieb mit WLAN-Hotspot ausstattet, dann muss er dieses unverschlüsselt lassen - anders würde es ja nicht funktionieren.
Ja darüber gibt es schon Gerichtsurteile und ja Du machst Dich schulig im Sinne der Anklage, wenn Du technisch oder geistig nicht dazu in der Lage bist, Dein WLAN abhörsicher zu konfigurieren, dann so ein mir bekannter Internetrechtsanwalt, musst Du einen suchen der dies kann, und ggfls. auch bezahlen für seine Leistung.
Es gibt die Möglichkeit per Anmelddaten wie im Hotel z.B. eine Stunde freischalten zu lassen, pwer Router kann man die Daten mitplotten lassen und bei Anklage durch Rechtsverdreher sind diese Daten Gold wert, denn beim Provider sind dierse u.U. schon gelöscht worden bzw. nicht mehr existent.
Einfach so ein offenes WLAN anbieten um zahlende Gäste anzulocken kann u.U.böse enden.
Ich wollte sie da nicht ins offene Messer laufen lassen ;-)
Genau dies tut die Kneipenbesitzerin aber.
Ja darüber gibt es schon Gerichtsurteile und ja Du machst Dich schulig im Sinne der Anklage, wenn Du technisch oder geistig nicht dazu in der Lage bist, Dein WLAN abhörsicher zu konfigurieren, dann so ein mir bekannter Internetrechtsanwalt, musst Du einen suchen der dies kann, und ggfls. auch bezahlen für seine Leistung.
Es gibt die Möglichkeit per Anmelddaten wie im Hotel z.B. eine Stunde freischalten zu lassen, pwer Router kann man die Daten mitplotten lassen und bei Anklage durch Rechtsverdreher sind diese Daten Gold wert, denn beim Provider sind dierse u.U. schon gelöscht worden bzw. nicht mehr existent.
Einfach so ein offenes WLAN anbieten um zahlende Gäste anzulocken kann u.U.böse enden.
Ich wollte sie da nicht ins offene Messer laufen lassen ;-)
Genau dies tut die Kneipenbesitzerin aber.