Hallo zusammen!
Wenn ich bei mir zuhause ein WLAN betreibe und dieses sperrangelweit offenstehen lasse, mache ich mitschuldig im Sinne der Störerhaftung, wenn jemand aus der Nachbarschaft strafbare Handlungen darüber begeht. Wenn jemand nun einen Gastronomiebetrieb mit WLAN-Hotspot ausstattet, dann muss er dieses unverschlüsselt lassen - anders würde es ja nicht funktionieren.
Wie ist eigentlich die rechtliche Situation bei einem Café-etc. Betreiber - steht der dann permanent mit einem Bein im Knast bzw. vor dem Ruin? Die Google-Suchergebnisse zu dem Thema sind teils veraltet (2007 - 2010), teils uneinheitlich. Immerhin von einem "Haftungsprivileg" ist die Rede...
Weiß jemand mehr darüber? Hintergrund meiner Anfrage ist, dass die Wirtin meiner Lieblings-Eckkneipe - also keine finanzstarke Systemgastronomie mit eigener Rechtsabteilung - seit kurzem einen WLAN-Hotspot hat. Ich wollte sie da nicht ins offene Messer laufen lassen ;-)
THX
Olaf
Heimnetzwerke - WIFI, LAN, Router und Co 16.492 Themen, 80.815 Beiträge
Moin,
Afaik ist derjenige haftbar, der das WLAN zur Verfügung stellt, sofern keine eindeutige Identifizierung der einzelnen Verbindungen möglich ist.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass da Unterschiede gemacht werden, ob nun Privatperson, oder kleiner Gastrobetrieb.
Nebenbei ist das WLAN auch wahrscheinlich außerhalb der Geschäftszeiten erreichbar, oder?
Gruß
Maybe