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Störerhaftung bei WLAN-Hotspot?

Olaf19 / 6 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo zusammen!

Wenn ich bei mir zuhause ein WLAN betreibe und dieses sperrangelweit offenstehen lasse, mache ich mitschuldig im Sinne der Störerhaftung, wenn jemand aus der Nachbarschaft strafbare Handlungen darüber begeht. Wenn jemand nun einen Gastronomiebetrieb mit WLAN-Hotspot ausstattet, dann muss er dieses unverschlüsselt lassen - anders würde es ja nicht funktionieren.

Wie ist eigentlich die rechtliche Situation bei einem Café-etc. Betreiber - steht der dann permanent mit einem Bein im Knast bzw. vor dem Ruin? Die Google-Suchergebnisse zu dem Thema sind teils veraltet (2007 - 2010), teils uneinheitlich. Immerhin von einem "Haftungsprivileg" ist die Rede...

Weiß jemand mehr darüber? Hintergrund meiner Anfrage ist, dass die Wirtin meiner Lieblings-Eckkneipe - also keine finanzstarke Systemgastronomie mit eigener Rechtsabteilung - seit kurzem einen WLAN-Hotspot hat. Ich wollte sie da nicht ins offene Messer laufen lassen ;-)

THX
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Maybe Olaf19 „Störerhaftung bei WLAN-Hotspot?“
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Moin,

Afaik ist derjenige haftbar, der das WLAN zur Verfügung stellt, sofern keine eindeutige Identifizierung der einzelnen Verbindungen möglich ist.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass da Unterschiede gemacht werden, ob nun Privatperson, oder kleiner Gastrobetrieb.

Nebenbei ist das WLAN auch wahrscheinlich außerhalb der Geschäftszeiten erreichbar, oder?

Gruß
Maybe

"Es gibt nur eine falsche Sicht der Dinge: der Glaube, meine Sicht sei die einzig Richtige!" (Nagarjuna, buddhistischer Philosoph)
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Prosseco Maybe „Moin, Afaik ist derjenige haftbar, der das WLAN zur Verfügung stellt, sofern...“
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Das ist keine Signatur. Sondern ich putz hier nur
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fbe Olaf19 „Störerhaftung bei WLAN-Hotspot?“
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Hallo Olaf,

das wird letzendlich nur durch ein Verfahren vor dem BGH geklärt werden können. Die Abmahnindustrie hat aber kein Interresse an einer Klärung und dem kleinen Betrieber fehlt das Geld dafür.

fbe

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mi~we Olaf19 „Störerhaftung bei WLAN-Hotspot?“
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Olaf19 mi~we „Zu dem Thema gab es vor Kurzem bei Focus Online einen Artikel:...“
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Mensch mi~we, der Artikel ist ja noch richtig taufrisch => 3. April 2012!

Damit kommen wir der Sache schon näher: Doch könne selbst diese Entscheidung nicht eins zu eins auf Geschäftsleute übertragen werden, sagt sogar die Kanzlei Kornmeier & Partner, die damals das Urteil erstritt. Verteidiger Stadler glaubt, dass der BGH bei Gastwirten zu einem anderen Ergebnis kommen würde. „Heutzutage wird ja allgemein erwartet, dass ein Café-Betreiber den Kunden Internet zur Verfügung stellt.“ Damit sei ohne WLAN das Geschäftsmodell der Gastwirte gefährdet. Wie die Sicherheitsvorkehrungen für Hotels oder Internet-Cafés im Detail aussehen müssten, ist also genauso wenig entschieden, wie die Frage, ob Gastwirte und Hoteliers für Rechtsverstöße ihrer Kunden überhaupt haften müssen – die Urteile von Landgerichten dazu fielen sehr unterschiedlich aus.

Anscheinend ist das die Sache mit dem "Haftungsprivileg" - dass anscheinend doch nicht die Maßstäbe für Privatleute 1:1 übertragbar sind.

Danke jedenfalls an dich und auch an deine beiden Vorposter!

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Conqueror Olaf19 „Störerhaftung bei WLAN-Hotspot?“
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Wenn ich bei mir zuhause ein WLAN betreibe und dieses sperrangelweit offenstehen lasse, mache ich mitschuldig im Sinne der Störerhaftung, wenn jemand aus der Nachbarschaft strafbare Handlungen darüber begeht. Wenn jemand nun einen Gastronomiebetrieb mit WLAN-Hotspot ausstattet, dann muss er dieses unverschlüsselt lassen - anders würde es ja nicht funktionieren.

Ja darüber gibt es schon Gerichtsurteile und ja Du machst Dich schulig im Sinne der Anklage, wenn Du technisch oder geistig nicht dazu in der Lage bist, Dein WLAN abhörsicher zu konfigurieren, dann so ein mir bekannter Internetrechtsanwalt, musst Du einen suchen der dies kann, und ggfls. auch bezahlen für seine Leistung.

Es gibt die Möglichkeit per Anmelddaten wie im Hotel z.B. eine Stunde freischalten zu lassen, pwer Router kann man die Daten mitplotten lassen und bei Anklage durch Rechtsverdreher sind diese Daten Gold wert, denn beim Provider sind dierse u.U. schon gelöscht worden bzw. nicht mehr existent.

Einfach so ein offenes WLAN anbieten um zahlende Gäste anzulocken kann u.U.böse enden.
Ich wollte sie da nicht ins offene Messer laufen lassen ;-)
Genau dies tut die Kneipenbesitzerin aber.
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