Also da hat sich Ebay mal wieder etwas einfallen lassen. Laut NTV (Video) und anderen Quellen, werden voraussichtlich ab Sommer keine Direktzahlungen von Käufern an Verkäufern mehr möglich sein. Mit der Konsequenz, dass Verkäufer dann bis zu einer Woche länger auf ihr Geld warten müssen.
Da werden dann wohl erkleckliche Sümmchen auf Ebay-Konten auflaufen, was sich auch ganz hübsch auf die Zinsen auswirken könnte..
Achso ja, natürlich dient diese Änderung dem Schutz der Verkäufer! ;)
NTV:
http://www.youtube.com/watch?v=kfVQ49blnZE&feature=youtu.be
teltarif.de
http://www.teltarif.de/ebay-zahlungsabwicklung/news/45878.html
mfg :)
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
2. Was ist, wenn die Ware nicht ankommt? Zieht da noch das BGB, Versandrisiko liegt beim Käufer?
Schön wärs...
Wenn der Versand versichert ablief, gibts dank Sendungsnachweis keine Probleme. Ebay wird halt die Sendungsnummer zur Prüfung verlangen. Der Versand als Waren- und Büchsendung ist nun bei Ebay definitiv zu riskant. Nichtversicherter Versand führt dazu, daß im Verlustfall dem Käufer das Geld zurückerstattet wird, da Du als Verkäufer den Verbleib von Waren- und Büchersendungen nicht nachverfolgen kannst. Heißt im Klartext: Der Käufer behauptet, er habe nix gekriegt. Du kannst das Gegenteil nicht beweisen. Ebay gibt dem Käufer recht, da ein Sendungsnachweis fehlt. Ware weg, Geld weg! Das BGB wird Ebay erstmal relativ egal sein. Denn wer klagt schon ein verlorenes Buch mit EUR 1,50 Warenwert ein?
Wie gesagt, ich bin mal gespannt, was der Verbraucherschutz zu den Änderungen sagt. Und wie wohl gewerbliche Händler reagieren, wenn sie nun plötzlich mit den Versandkosten in Vorleistung treten müssen, weil Ebay das Geld noch etwas für sich arbeiten lässt?
Schön wärs...
Wenn der Versand versichert ablief, gibts dank Sendungsnachweis keine Probleme. Ebay wird halt die Sendungsnummer zur Prüfung verlangen. Der Versand als Waren- und Büchsendung ist nun bei Ebay definitiv zu riskant. Nichtversicherter Versand führt dazu, daß im Verlustfall dem Käufer das Geld zurückerstattet wird, da Du als Verkäufer den Verbleib von Waren- und Büchersendungen nicht nachverfolgen kannst. Heißt im Klartext: Der Käufer behauptet, er habe nix gekriegt. Du kannst das Gegenteil nicht beweisen. Ebay gibt dem Käufer recht, da ein Sendungsnachweis fehlt. Ware weg, Geld weg! Das BGB wird Ebay erstmal relativ egal sein. Denn wer klagt schon ein verlorenes Buch mit EUR 1,50 Warenwert ein?
Wie gesagt, ich bin mal gespannt, was der Verbraucherschutz zu den Änderungen sagt. Und wie wohl gewerbliche Händler reagieren, wenn sie nun plötzlich mit den Versandkosten in Vorleistung treten müssen, weil Ebay das Geld noch etwas für sich arbeiten lässt?