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winnigorny1 olliver1977 „ Dennoch stimmen da die Verhältnisse nicht. Wulf hat dem Amt geschadet und...“
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Ehrensold gibt es eigentlich nur unter folgenden Voraussetzungen:

1. Eine volle Amtszeit
2. Bei vorzeitigem Rücktritt vom Amt nur, wenn der Rücktritt aus politischen oder gesundheitlichen Gründen erfolgte.

Nun hat das Bundespräseramt (oder wie das heißt), ja schon befunden, dass es allein über den Ehrensold entscheiden wird; was aber nicht so ohne Weiteres rechtens wäre.

Wird er rechtskräftig verurteilt, so ist das arg in Gefahr.

Allerdings ist Wulff, der Trickreiche ja schon dabei an nachträglichen gesundheitlichen Gründen zu bastel. - Von wegen Nierenkoliken.......

Gruss aus dem schoenen Hamburg, Winni
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