Hi,
so eine Nebenkostenabrechnung kann einen ja auchmal ganz schon in Stimmung versetzen , wer kennt die Tricks der Vermieter ? .... jede 3. Abrechnung soll ja nach einer Studie , zu hoch abgerechnet sein :(
Claudi
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BGH, 11.02.2004 - VIII ZR 195/03
...bestätigt, daß Vz. zu niedrig angesetzt werden dürfen. Der Mieter hat dadurch zwar einen Zinsvorteil, wird aber über die Kosten getäuscht. Ein Vermieter der so handelt, kauft sich damit direkt den ersten Prozeß mit dem Mieter um NK ein - ob sich das lohnt?
Das andere Urteil, daß zu hoch ausgewiesen werden darf, finde ich jetzt nicht. Habe ich mir wahrscheinlich nicht notiert, weil in der Praxis irrelevant. Der Vermieter will doch vermieten und nicht Leerstand haben. Sind die Kosten zu hoch ausgewiesen, will keiner mieten.
Erst mit der ersten Abrechnung kann Mieter eine Anpassung verlangen.
§ 560 (4) BGB: Anpassung der Vz. an Abrechnungsergebnis
...bestätigt, daß Vz. zu niedrig angesetzt werden dürfen. Der Mieter hat dadurch zwar einen Zinsvorteil, wird aber über die Kosten getäuscht. Ein Vermieter der so handelt, kauft sich damit direkt den ersten Prozeß mit dem Mieter um NK ein - ob sich das lohnt?
Das andere Urteil, daß zu hoch ausgewiesen werden darf, finde ich jetzt nicht. Habe ich mir wahrscheinlich nicht notiert, weil in der Praxis irrelevant. Der Vermieter will doch vermieten und nicht Leerstand haben. Sind die Kosten zu hoch ausgewiesen, will keiner mieten.
Erst mit der ersten Abrechnung kann Mieter eine Anpassung verlangen.
§ 560 (4) BGB: Anpassung der Vz. an Abrechnungsergebnis