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Nebenkostenabrechnung ..wer hat schonmal nachzahlen müssen ?

dieclaudi / 16 Antworten / Baumansicht Nickles

Hi,

so eine Nebenkostenabrechnung kann einen ja auchmal ganz schon in Stimmung versetzen , wer kennt die Tricks der Vermieter ? .... jede 3. Abrechnung soll ja nach einer Studie , zu hoch abgerechnet sein :(

Claudi

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Andreas42 dieclaudi „Nebenkostenabrechnung ..wer hat schonmal nachzahlen müssen ?“
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Hi!

Zuletzt hatte ich Glück und bekam immer was zurück. :-D
Ich hatte aber auch schon ein paar Jahre in denen ich nachzahlen musste.

Sofern man keine komplexen Abrechnungen hat und der Vermieter vertrauenswürdig ist, werden Erhöhungen in den nebenkosten angekündigt oder verständlich erklärt (ich denke an Erhöhung von Wasser, Abfallgebühren usw.).
Bei mir als Single-haushalt konnte man die Umstellung von Büro auf Home-Office auch in der Nebenabrechnung bemerken. Wer mehr zu Hause ist, verbraucht auch mehr (Strom, Wasser, Heizung).

Die Stuftung Warentest hat was zu dem Thema geschrieben:
http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/Nebenkosten-Kontrolle-ist-besser-1377419-2377419/
Dort werden auch die "Gebiete" genannt, die man prüfen sollte.

Bis dann
Andreas

Hier steht was ueber mein altes Hard- und Softwaregedoens.
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audax31 dieclaudi „Nebenkostenabrechnung ..wer hat schonmal nachzahlen müssen ?“
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Bei einem ehrlichen Vermieter gibt es keine Tricks.
Wenn der Strom- Wasserverbrauch oder was sonst noch eingerechnet wird, wie Gartenpflege, Liftbenutzung etc. Deine Vorauszahlung übertrift, muss nachgezahlt werden. Verbrauchst Du weniger, bekommst Du etwas zurück. Deine diesjährigen Kosten sind die Vorauszahlung für das nächste Jahr. Steigt Dein Verbrauch, musst Du nächstes Jahr nachzahlen.
Den Verbrauch kann man an seinen Zählerständen ja selbst kontrollieren.
Wo ist da der Trick? Meistens werden ja die Berechnungen in Mietshäusern von Fremdfirmen ausgeführt und dem Vermieter in Rechnung hestellt.

audax31
.

doc
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kennmichnichtaus audax31 „Bei einem ehrlichen Vermieter gibt es keine Tricks. Wenn der Strom-...“
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Hi ,

ich vermute mal ,wenn geschummelt wird , dann irgendwie an bzw. über die Heizkosten .

Die Heizkosten sind ja sofern in den Nebenkosten enthalten ( zumind. bei Privatvermietung ), die Nebenkosten sind ja aber nicht mit aufgeschlüsselt im Mietvertrag usw. , also ich habe noch keinen Mietvertrag gesehen wo zum Beispiel steht , wie hoch der Anteil ( in Euro ) für die Heizung ist .

wenn ich als Mieter ,sagen wir 150,00 Euro im voraus als Nebenkosten zahle , sollten doch diese 150 Euro irgendwie aufgeschlüsselt sein , was für wieviel berechnet wird .... so als Grundlage für anderere Errechnungen !

oder sehe ich da was falsch ?


PS: möchte hier natürlich keinem Vermieter was unterstellen ! sry



kmna

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audax31 kennmichnichtaus „Hi , ich vermute mal ,wenn geschummelt wird , dann irgendwie an bzw. über die...“
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oder sehe ich da was falsch Ja!
Der Anteil in Euro kann garnicht im Mietvertrag festgelegt sein, da er von Jahr zu Jahr variabel ist, sondern nur als Grundlage über die zu erwartenden Kosten, welche sich nach dem Verbrauch richten.
Also: Kaltmiete nur Kosten für die eigene Wohnungsnutzung.
Nebenkosten: Eigenverbrauch des Mieters an Wasser, Strom, Heizung.
Sonstige Nebenkosten: Hausreinigung, Gartenpflege, Aufzug, Winterdienst ,Antennennutzung etc. müssen im Mietvertrag festgelegt sein.
Da die Heizkosten durch verifizierte Fremdfirmen anhand der jährlichen Ablesung der Verdunstungsröhrchen oder elektronischen Aneigegeräte ermittelt werden, ist ein Betrug ausgeschlossen. Für jede Wohnung wird die Abrechnung einzeln erstellt und kann beim Vermieter eingesehen werden, falls sie nicht jedem Mieter automatisch mitgeteilt wird. So ist das jedenfalls
bei uns.

audax31
aud
doc
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Joerg69 audax31 „ Ja! Der Anteil in Euro kann garnicht im Mietvertrag festgelegt sein, da er von...“
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Da die Heizkosten durch verifizierte Fremdfirmen anhand der jährlichen Ablesung der Verdunstungsröhrchen oder elektronischen Aneigegeräte ermittelt werden, ist ein Betrug ausgeschlossen.
Das stimmt leider nicht. Der Wärmemeßdienst berechnet die Kostenverteilung. Die Höhe der Kosten aus Verbrauch, Heizungswartung, Schornsteinfegergebühr teilt der Vermieter dem Wärmemeßdienst mit.
Viele Grüße von Jörg
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audax31 Joerg69 „ Das stimmt leider nicht. Der Wärmemeßdienst berechnet die Kostenverteilung....“
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Das stimmt leider nicht stimmt doch.Das stimmt leider nicht.
Der Wärmemeßdienst berechnet die Kostenverteilung. Die Höhe der Kosten aus Verbrauch, Heizungswartung, Schornsteinfegergebühr teilt der Vermieter dem Wärmemeßdienst mit.

Das sag ich doch. Die von Dir genannten Nebenkosten fließen in die Abrechnung, gesondert aufgeführt, mit ein.
Weiter gibt es zu diesem Thema nichts zu sagen.
audax
doc
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out-freyn kennmichnichtaus „Hi , ich vermute mal ,wenn geschummelt wird , dann irgendwie an bzw. über die...“
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wenn ich als Mieter ,sagen wir 150,00 Euro im voraus als Nebenkosten zahle , sollten doch diese 150 Euro irgendwie aufgeschlüsselt sein , was für wieviel berechnet wird

Bei meinem letzten Mietvertrag war explizit enthalten, dass zusätzlich zur Kaltmiete 80 € Nebenkostenvorauszahlung und 80 € Heizkostenvorauszahlung zu entrichten sind.

Die Abrechnung wurde dann auch so getrennt - und transparent - durchgeführt. So konnte es vorkommen, dass bei den allgemeinen Nebenkosten eine Rückzahlung anstand, bei den Heizkosten jedoch eine Nachzahlung.

Übrigens: Gesetzlich ist nur vorgeschrieben, dass die Nebenkostenvorauszahlungen nicht signifikant zu hoch angesetzt werden  dürfen - das wäre ja ein zinsloses Darlehen für den Vermieter. Rechtlich spricht nichts dagegen, übers Jahr keinerlei Vorauszahlungen zu verlangen und die ganzen Nebenkosten einmal jährlich im Block abzurechnen.

The conspiracy theory of society [...] comes from abandoning God and then asking: »Who is in his place?« (Sir Karl Popper, Conjectures and Refutations, 1963)
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Joerg69 out-freyn „Nebenkostenabrechnung ..wer hat schonmal nachzahlen müssen ?“
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Übrigens: Gesetzlich ist nur vorgeschrieben, dass die Nebenkostenvorauszahlungen nicht signifikant zu hoch angesetzt werden dürfen - das wäre ja ein zinsloses Darlehen für den Vermieter. Rechtlich spricht nichts dagegen, übers Jahr keinerlei Vorauszahlungen zu verlangen und die ganzen Nebenkosten einmal jährlich im Block abzurechnen.

Die Vermieter tendieren eher dazu, zu niedrige Kosten im Vertrag auszuweisen, um eine Wohnung besser und ggfs. mit höherer Kaltmiete vermieten zu können. Da gibt es sogar ein höchstrichterliches Urteil, was es erlaubt, die Vorauszahlungen frei festzulegen. Erst mit der ersten Abrechnung kann Mieter eine Anpassung verlangen.
Viele Grüße von Jörg
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Max Payne Joerg69 „ Die Vermieter tendieren eher dazu, zu niedrige Kosten im Vertrag auszuweisen,...“
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Da gibt es sogar ein höchstrichterliches Urteil, was es erlaubt, die Vorauszahlungen frei festzulegen.

Meinst Du das (BGH, 11.02.2004 - VIII ZR 195/03)?
http://www.iww.de/index.cfm?pid=1307&opv=040642

Berücksichtige aber auch § 556 (2) BGB:
Die Vertragsparteien können vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften vereinbaren, dass Betriebskosten als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesen werden. Vorauszahlungen für Betriebskosten dürfen nur in angemessener Höhe vereinbart werden.

Unangemessen ist - nach ständiger Rechtsprechung - eine "unangemessen überhöhte" NK-Vorauszahlung.

Erst mit der ersten Abrechnung kann Mieter eine Anpassung verlangen.

Für einen solchen Anspruch habe ich weder ein Urteil gefunden, noch gibt es m.W. eine Rechtsgrundlage. In den meisten Fällen wird sich der Vermieter jedoch nicht verweigern, denn für das, was als Nachzahlung gefordert wird, muss er ja erst einmal in Vorleistung gehen.
The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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Joerg69 Max Payne „ Meinst Du das BGH, 11.02.2004 - VIII ZR 195/03 ?...“
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BGH, 11.02.2004 - VIII ZR 195/03
...bestätigt, daß Vz. zu niedrig angesetzt werden dürfen. Der Mieter hat dadurch zwar einen Zinsvorteil, wird aber über die Kosten getäuscht. Ein Vermieter der so handelt, kauft sich damit direkt den ersten Prozeß mit dem Mieter um NK ein - ob sich das lohnt?

Das andere Urteil, daß zu hoch ausgewiesen werden darf, finde ich jetzt nicht. Habe ich mir wahrscheinlich nicht notiert, weil in der Praxis irrelevant. Der Vermieter will doch vermieten und nicht Leerstand haben. Sind die Kosten zu hoch ausgewiesen, will keiner mieten.

Erst mit der ersten Abrechnung kann Mieter eine Anpassung verlangen.
§ 560 (4) BGB: Anpassung der Vz. an Abrechnungsergebnis
Viele Grüße von Jörg
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Joerg69 dieclaudi „Nebenkostenabrechnung ..wer hat schonmal nachzahlen müssen ?“
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Hallo Claudi,

NK-Abrechnungen sind eine Wissenschaft für sich. Deshalb stelle ich erst einmal ein paar Fragen zur Abgrenzung. Antwort bei Diskretionsbedarf per PN (Persönliche Nachricht) an mich.

Ist das ein neues Mietverhältnis - die erste Abrechnung?
Wenn es nicht die erste Abrechnung ist, in welchen Positionen sind die Steigerungen?
Wie hoch waren die Betriebskosten, wie hoch die Heizkosten pro Abrechnung?
Wieviel m² hat die Einheit?
Werden Postitionen nach Verbrauch oder nach Person abgerechnet?
Gibt es für die Heizung einen Wärmemeßdienst? Wenn nicht, wieviele Einheiten sind im Haus?
Wie alt ist das Haus?
Ist nebenan Gewerbe?

Man könnte die Belege beim Vermieter einsehen. Beachten, daß dafür manchmal eine Ausschlußfrist von z. B. 30 Tagen gesetzt ist.
Bei Belegen muß man prüfen, ob Zeitraum, Objekt und Verbrauchsstelle stimmen.

Teure Positionen wie z. B. Müll kann man auch durch Nachfrage bei der Müllabfuhr klären - bekannt sind ja Größe und Leerungsturnus der Behälter.

Wasserverbrauch kann ins Kraut schießen, wenn jemand ein defektes Füllventil im Spülkasten hat, Wasser durchlaufen läßt. Zur Not soll Verwaltung/ Hausmeister das mal prüfen.

Umgelegt werden dürfen nur die Kostenarten lt. Betriebkostenverordnung und evtl. als "Sonstige Betriebskosten" im Mietvertrag vereinbarte Kostenarten. Also z. B. keine Verwaltungskosten.

Gruß
Jörg

Viele Grüße von Jörg
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InvisibleBot dieclaudi „Nebenkostenabrechnung ..wer hat schonmal nachzahlen müssen ?“
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Vor ein paar Jahren, als der Winter bis in den Mai ging, musste ich mal satte 500€ nachzahlen, und der Vermieter hat danach die Nebenkosten um 40€ raufgesetzt. Seitdem hab ich aber jedes Jahr wieder was zurück bekommen.

Deine Prüfmöglichkeiten sind aber ziemlich überschaubar, z.B. sollten die Verbrauchswerte Deiner Heizungen richtig drinstehen. Ansonsten musst Du schauen ob irgendwas abgerechnet wird, was da nicht reingehört, hier steht z.B. was dazu: http://www.mieterverein-hamburg.de/mietnebenkosten.html

Das Problem an den Nebenkostenabrechnungen allgemein ist, dass man die meisten Zahlen, die da zugrunde gelegt werden, nicht überprüfen kann.

Bei meiner Wohnung gibts z.B. gerade ordentlich Zoff wegen der Hausmeisterkosten. Bis vor 2 Jahren gab es für die Wohnanlage hier einen fest angestellten Hausmeister. Als der in Rente ging, haben sie den Job einem Hausmeisterservice übergeben - und die Kosten dafür haben sich seitdem glatt verdoppelt, obwohl es eigentlich sogar billiger werden sollte.

Für die Mieter hat das noch mehr Nachteile, weil man nun jeden Schaden telefonisch bei einer Auftragsannahme hinterlegen muss - die keine Ahnung vom Objekt an sich hat - und dann dauert es schonmal eine Woche bis sich wer darum kümmert. Früher brauchte man gar nichts zu melden, weil der Hausi das alles selbst kontrollierte und meistens auch sofort reparierte. So stand z.B. kürzlich die eigentlich abgeschlossene Tiefgarage fast 4 Wochen lang offen weil das Schloss defekt war. Das kam auch früher schon vor, dann hat der HM das Schloss ausgebaut, zum Schlüsseldienst gefahren und meist ging es dann schon am nächsten Tag wieder. Jetzt dauerte es schon 4 Tage, bis überhaupt mal einer kam und das Schloss ausbaute. Dann passierte 3 Wochen lang gar nichts, bis das Schloss endlich wieder eingebaut wurde. Grund: Der Hausmeisterservice hat einen Vertrag mit einem Schlüsseldienst in Tschechien - und das Schloss wird nach dem Ausbau mit Lieferdienst dorthin geschickt und kommt auf demselben Weg zurück. Und wenns wieder da ist, kommt der Auftrag zum Einbau wieder in die Pipeline usw.. Globalisierter Irrsinn...

- Beat the machine that works in your head! -
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TAsitO InvisibleBot „Vor ein paar Jahren, als der Winter bis in den Mai ging, musste ich mal satte...“
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Hallo .
Bei diesem Irrsinn solltest Du fast den Wohnungsvermieter / - gesellschaft anschreiben ;
und gleich mit Anwalt drohen -
TS .
Gruss .

http://www.talk-about.org/leben-ist-mehr/default.asp
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gelöscht_84526 dieclaudi „Nebenkostenabrechnung ..wer hat schonmal nachzahlen müssen ?“
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Da gibt es ein "lustiges" Urteil zu: BGH vom 26.10.2011, VIII ZR 268/10. Es ist demnach nicht zwingend notwendig, dass ein Mieter die Heizkostenabrechnung auch versteht! Er muss nur zahlen.....

Gruß
K.-H.

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Ma_neva gelöscht_84526 „Da gibt es ein lustiges Urteil zu: BGH vom 26.10.2011, VIII ZR 268/10. Es ist...“
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:-), tja so ergeht es mir derart auch:-(.
In einem Haus wo nur Büros sind noch privat wohnen, da kommst auf keinen grünen Zweig!
Max 50:50 da bei Heizkosten:-(. Da kannst spraren und frieren soviel Du willst, am Ende zahlst immer mehr als 1000,-€ nach:-(Angestellte bei umnd von Firmen haben meist Stufe 5 und Fenster offen (wegen Rauch).
Also, ich sehe es wirklich so das da nie jemand an eine gerechte Bezahlung interessiert ist, nicht einmal der Mieterbund. Sagt da einfach. Bei betrieblichen Wohnraum sind wir machtlos:-(.Echt wirklich schön diese "Demokratie"?Meinen eigenen Verbrauch könnte ich sogar auf "0" reduzieren und müßte noch nachbezahlen dann(:sicherlich aus der "Grüß Gott" Partei resultierend:-). Gruß Manfred

Das Genie tut was es muß, das Talent tut was es kann
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Joerg69 dieclaudi „Nebenkostenabrechnung ..wer hat schonmal nachzahlen müssen ?“
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Wo ist die Claudi hin? Wurde die von ihrem Vermieter gefressen?

Viele Grüße von Jörg
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