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Nebenkostenabrechnung ..wer hat schonmal nachzahlen müssen ?

dieclaudi / 16 Antworten / Flachansicht Nickles

Hi,

so eine Nebenkostenabrechnung kann einen ja auchmal ganz schon in Stimmung versetzen , wer kennt die Tricks der Vermieter ? .... jede 3. Abrechnung soll ja nach einer Studie , zu hoch abgerechnet sein :(

Claudi

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Max Payne Joerg69 „ Die Vermieter tendieren eher dazu, zu niedrige Kosten im Vertrag auszuweisen,...“
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Da gibt es sogar ein höchstrichterliches Urteil, was es erlaubt, die Vorauszahlungen frei festzulegen.

Meinst Du das (BGH, 11.02.2004 - VIII ZR 195/03)?
http://www.iww.de/index.cfm?pid=1307&opv=040642

Berücksichtige aber auch § 556 (2) BGB:
Die Vertragsparteien können vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften vereinbaren, dass Betriebskosten als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesen werden. Vorauszahlungen für Betriebskosten dürfen nur in angemessener Höhe vereinbart werden.

Unangemessen ist - nach ständiger Rechtsprechung - eine "unangemessen überhöhte" NK-Vorauszahlung.

Erst mit der ersten Abrechnung kann Mieter eine Anpassung verlangen.

Für einen solchen Anspruch habe ich weder ein Urteil gefunden, noch gibt es m.W. eine Rechtsgrundlage. In den meisten Fällen wird sich der Vermieter jedoch nicht verweigern, denn für das, was als Nachzahlung gefordert wird, muss er ja erst einmal in Vorleistung gehen.
The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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