Gestern Nacht habe ich mir die Wiederholung von Günter Jauch angeschaut.
Da kam zur Sprache, dass er früher als Ministerpräsident genauso auf Politkollegen drauf gehauen hat, wie es heute die anderen machen.
Nun wie auch immer.
Heute hätte jemand ein Verfahren wegen Verunglimpfung des Bundespräsidenten und stellt Euch vor, der nette Herr hat die Anzeige unmittelbar vor dem Prozess zurückgezogen.
Es wäre übrigens das erste Mal in der Geschichte der BRD, dass ein Bundespräsident von diesem Paragraphen Gebrauch gemacht hätte.
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was ich mich in den bestechungszusammenhang immer frage, inwiefern die frage nach den geschäftsbeziehungen zu den Geerken in Landtag relevant waren ... Ist ja sicherlich nicht alltäglich, das man dort sein Buch offen legen muss. Nur leider wird das zumindest in den mir bekannten artikeln immer verschwiegen.