Off Topic 20.348 Themen, 225.900 Beiträge

Restwert

audax31 / 7 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Leute, ´mal eine Frage welche im Familienkreis nicht befriedigend geklärt werden konnte.
Zum Sachverhalt: Einem 82jähriger Verwandten ist bei Ampelrot jemand ins Heck gefahren.
Die Polizei bescheinigte ihm noch vor Ort keine Mitschuld, da er bereits angehalten hatte.
Der Gutachter der Werkstatt stellte einen Schaden von über 4000€ fest, aber einen Restwert des 14 Jahre alten Renault nur von 2600€. Er soll jetzt die Differenz bei einer Reperatur draufzahlen.
Resumee: er hat ein für seine Bedürfnisse entsprechenden PKW besessen auf den er aus Krankheitsgründen angewiesen ist und soll jetzt für die
unverschuldete Wiederherstellung seiner Fahrmöglichkeit über 2000€ draufzahlen. Hat keinen Verkehrsrechtschutz. Den Rat, rechtsanwaltsiche Unterstützung zur Abwendung der Forderung einzuschalten, lehnt er wegen mentaler und geisticher Schwerfälligkeit ab, da er Zusatzkosten befürchtet..
Nach meiner Rechtsauffassung kann er auf Wiederherstellung seiner vorherigen Bewegungsfreiheit
beharren, unabhängig vom Restwert .
Wie denkt Ihr darüber.

Grüße audax31

doc
bei Antwort benachrichtigen
audax31 gelöscht_238890 „ Der Gutachter der Werkstatt ist nicht maßgebend, der will nur Kohle machen. Es...“
Optionen
Der Gutachter der Werkstatt ist nicht maßgebend, der will nur Kohle machen.
Dasselbe habe ich ihm auch gesagt, aber er hat alle Ansprüche aus Bequemlichkeit an die
Werkstatt abgegeben und will nicht einsehen, dass er beschi.. wird. Wollte ihm helfen, aber aus Altersstarrsin geht er immer den bequemsten Weg. Kann man nichts machen. Schade.

Danke Euch für Eure Ratschläge, welche sich mit meinen decken. Denke, dass damit das Thema
erledigt ist.

Grüße audax
doc
bei Antwort benachrichtigen