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Restwert

audax31 / 7 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Leute, ´mal eine Frage welche im Familienkreis nicht befriedigend geklärt werden konnte.
Zum Sachverhalt: Einem 82jähriger Verwandten ist bei Ampelrot jemand ins Heck gefahren.
Die Polizei bescheinigte ihm noch vor Ort keine Mitschuld, da er bereits angehalten hatte.
Der Gutachter der Werkstatt stellte einen Schaden von über 4000€ fest, aber einen Restwert des 14 Jahre alten Renault nur von 2600€. Er soll jetzt die Differenz bei einer Reperatur draufzahlen.
Resumee: er hat ein für seine Bedürfnisse entsprechenden PKW besessen auf den er aus Krankheitsgründen angewiesen ist und soll jetzt für die
unverschuldete Wiederherstellung seiner Fahrmöglichkeit über 2000€ draufzahlen. Hat keinen Verkehrsrechtschutz. Den Rat, rechtsanwaltsiche Unterstützung zur Abwendung der Forderung einzuschalten, lehnt er wegen mentaler und geisticher Schwerfälligkeit ab, da er Zusatzkosten befürchtet..
Nach meiner Rechtsauffassung kann er auf Wiederherstellung seiner vorherigen Bewegungsfreiheit
beharren, unabhängig vom Restwert .
Wie denkt Ihr darüber.

Grüße audax31

doc
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Alpha13 audax31 „Restwert“
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Die Reparaturkosten dürfen AFAIK immer 30% über dem Restwert liegen und die Versicherung muß da definitiv mindestens 3380€ zahlen, wenn er eine Werkstatt findet, die dafür die Kiste repariert:
http://www.finanztip.de/recht/verkehr/totschd.htm

Davon gehe Ich aber aus...

Den Rest muß er schon mit dem Rechstanwalt klären oder halt nicht...

Wenn er keine Mitschuld hat muß die gegnerische Versicherung seinen Rechtsanwalt in jedem Fall zahlen.

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