Hallo Leute, ´mal eine Frage welche im Familienkreis nicht befriedigend geklärt werden konnte.
Zum Sachverhalt: Einem 82jähriger Verwandten ist bei Ampelrot jemand ins Heck gefahren.
Die Polizei bescheinigte ihm noch vor Ort keine Mitschuld, da er bereits angehalten hatte.
Der Gutachter der Werkstatt stellte einen Schaden von über 4000€ fest, aber einen Restwert des 14 Jahre alten Renault nur von 2600€. Er soll jetzt die Differenz bei einer Reperatur draufzahlen.
Resumee: er hat ein für seine Bedürfnisse entsprechenden PKW besessen auf den er aus Krankheitsgründen angewiesen ist und soll jetzt für die
unverschuldete Wiederherstellung seiner Fahrmöglichkeit über 2000€ draufzahlen. Hat keinen Verkehrsrechtschutz. Den Rat, rechtsanwaltsiche Unterstützung zur Abwendung der Forderung einzuschalten, lehnt er wegen mentaler und geisticher Schwerfälligkeit ab, da er Zusatzkosten befürchtet..
Nach meiner Rechtsauffassung kann er auf Wiederherstellung seiner vorherigen Bewegungsfreiheit
beharren, unabhängig vom Restwert .
Wie denkt Ihr darüber.
Grüße audax31
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Moin,
leider ist es in der Versicherunswelt so, dass der Betroffene nur den Zeitwert nach der Schwacketabwelle angerechnet bekommt, insofern das Auto darin überhaupt noch auftaucht. Dabei ist es relativ egal, ob der Wagen zum Zeitpunkt des Schadens neuwertig, mit vielleicht nur 5.000km auf dem Tacho ist, oder eine verwarzte, heruntergerittene Möhre mit 400.000km auf der Uhr, samt reichlich Röstlöcher. Wenn es nicht gerade ein äußerst seltenes Sammlerstück ist, hat man die A-Karte gezogen - leider.
Ist mir vor Jahrzehnten mal so ähnlich passiert. Frisch restaurierter Mercedes mit allerlei teuren Neuteilen (ATM, Stoßdämpfer etc.) und neuem TÜV würde an einer Kreuzung zusammengeschoben. Das traurige Fazit des Gutachters: "Spielt alles kaum eine Rolle bei der Wertermittlung, weil solche Wagen nur nach den reinen Daten wie BJ. etc. bewertet werden."
Ab einem gewissen Alter sind solche Schätzchen nirgends mehr aufgeführt. Der damals berechnete Zeitwert laug mehr als deutlich unter den tatsächlichen Kosten des Wagens. Die Wiederbeschaffungsfrist meines Wagens wurde damals auf eine Woche angesetzt.
Als ich den Gutachter beim Wort nehmen wollte, mir einen vergleichbaren Wagen innerhalb dieser Frist zu beschaffen, lehnte er ab. Ich bot ihm zudem noch an, dass der andere Wagen ruhig deutlich mehr als 30.000km Differenz zu meinem Auto haben könne. Der Sack wusste genau, dass man ein solches Auto nicht für den Preis bekommen kann.
Das Ende vom Lied: Hätte ich nicht noch das Geld für ein Schleudertrauma bekommen, hätte die Sache noch schlechter für mich ausgesehen.