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Restwert

audax31 / 7 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Leute, ´mal eine Frage welche im Familienkreis nicht befriedigend geklärt werden konnte.
Zum Sachverhalt: Einem 82jähriger Verwandten ist bei Ampelrot jemand ins Heck gefahren.
Die Polizei bescheinigte ihm noch vor Ort keine Mitschuld, da er bereits angehalten hatte.
Der Gutachter der Werkstatt stellte einen Schaden von über 4000€ fest, aber einen Restwert des 14 Jahre alten Renault nur von 2600€. Er soll jetzt die Differenz bei einer Reperatur draufzahlen.
Resumee: er hat ein für seine Bedürfnisse entsprechenden PKW besessen auf den er aus Krankheitsgründen angewiesen ist und soll jetzt für die
unverschuldete Wiederherstellung seiner Fahrmöglichkeit über 2000€ draufzahlen. Hat keinen Verkehrsrechtschutz. Den Rat, rechtsanwaltsiche Unterstützung zur Abwendung der Forderung einzuschalten, lehnt er wegen mentaler und geisticher Schwerfälligkeit ab, da er Zusatzkosten befürchtet..
Nach meiner Rechtsauffassung kann er auf Wiederherstellung seiner vorherigen Bewegungsfreiheit
beharren, unabhängig vom Restwert .
Wie denkt Ihr darüber.

Grüße audax31

doc
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Gerd6 audax31 „Restwert“
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ein für seine Bedürfnisse entsprechenden PKW besessen auf den er aus Krankheitsgründen

ist das ein Fahrzeug in Originalausstattung, oder wurde da was behindertengerecht um-/eingebaut? Wenn ja, und es sich um spezielle Vorrichtungen handelt, die in einen Ersatzwagen nur zeitaufwändig wiederherzustellen sind (der Kostenaufwand ist erstmal secundär) dürfte der Sachverhalt anders zu sehen sein. Hier ist auch die fehlende Mobilität mit zu berücksichtigen.

Aber bei einer korrekten Begutachtung durch einen unabhängigen Sachverständigen müßte das eigentlich berücksichtigt worden sein.
Ansonsten wäre das ein Ansatzpunkt, der durchaus vielversprechend ist.

hth
Gerd
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