Im Dez. 2009 bin ich auf "my Download.de" auf die Abzocke für Software download von Premium Content hereingefallen. Habe nicht gezahlt.
Nun, nach 1 1/2 Jahre meldet sich "Deutsche Zentral Inkasso" Berlin, Bundesallee 47 und fordert zu den ursprünglichen Betrag von 96,00€ plus Mahnkosten, Verzugszinsen, vorgerichtliche Inkassogebühren und vorgerichtliche Inkassoauslagen 159,50€.
Zur Abschreckung wird ein Urteil vom Amtsgericht Langen(Hessen) vom 14.06.2010 beigefügt, danach wird gegen Herrn Ralf H aus 54290 Trier eine vorläufige Vollstreckbarkeit ausgesprochen.
Wir zahlen nicht, trotzdem die Frage was sollen wir tun?
Danke olle icke
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Hallo Günter,
hier die sehr schnelle Reaktion der Bank.
Hier die erhaltene Antwort:
Sehr geehrte Hinweisgeberin, sehr geehrter Hinweisgeber,
wir bedanken uns für Ihren Warnhinweis. In den letzten Wochen sind bereits ähnlich lautende Zuschriften bei uns eingegangen.
Selbstverständlich nehmen wir diese Informationen sehr ernst und prüfen unsere rechtlichen Möglichkeiten in der Sache.
Einem etwaigen Rückerstattungsanspruch können wir leider nicht nachkommen, da die betreffenden Beträge in Form von Überweisungen ordnungsgemäß bei uns auf dem Kundenkonto eingehen, welche durch die möglicherweise Geschädigten selbst veranlasst wurden. Gleichwohl waren wir im Hinblick auf die Hinweise unmittelbar bestrebt, die Kontoführung bei uns schnellstmöglich zu beenden.
Dem mitgeteilten Vorgehen der Betreiber der Internetseiten und der von ihnen eingeschalteten Global Payment Services GmbH bzw. Tropmi Payment GmbH kann unserer Einschätzung nach nur dann erfolgversprechend Einhalt geboten werden, wenn die Geschädigten möglichst schnell und zahlreich Strafanzeige gegen die Betreiber und die an ihr beteiligten Personen stellen und auf Zahlungsaufforderungen nicht reagieren.
Wirtschaftskriminalität bekämpft unter anderem der DSW Deutsche Schutzverband in Bad Homburg, im Internet unter: www.dsw-schutzverband.de/de/beschwerdestelle. Hier können Sie den Tatbestand schildern und die Beschwerdestelle einschalten.
Eventuelle Rückerstattungsansprüche können Sie ferner direkt gegenüber dem Zahlungsempfänger verfolgen.
Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung und bitten Sie, uns auch künftig eventuelle Hinweise auf ähnlich gelagerte Tatbestände umgehend zukommen zu lassen.