Im Dez. 2009 bin ich auf "my Download.de" auf die Abzocke für Software download von Premium Content hereingefallen. Habe nicht gezahlt.
Nun, nach 1 1/2 Jahre meldet sich "Deutsche Zentral Inkasso" Berlin, Bundesallee 47 und fordert zu den ursprünglichen Betrag von 96,00€ plus Mahnkosten, Verzugszinsen, vorgerichtliche Inkassogebühren und vorgerichtliche Inkassoauslagen 159,50€.
Zur Abschreckung wird ein Urteil vom Amtsgericht Langen(Hessen) vom 14.06.2010 beigefügt, danach wird gegen Herrn Ralf H aus 54290 Trier eine vorläufige Vollstreckbarkeit ausgesprochen.
Wir zahlen nicht, trotzdem die Frage was sollen wir tun?
Danke olle icke
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Ein Hinweis an die Schufa könnte helfen:
http://www.abzocknews.de/2009/06/25/dz-deutsche-zentral-inkasso-gmbh-fordert-fur-die-go-web-ltd-des-herrn-villiam-adamca/
"...denn nach Auskunft der Schufa Holding ist die DZ – Deutsche Zentral Inkasso GmbH nicht als Vertragspartner bekannt."
http://www.damm-legal.de/ag-leipzig-abo-falle-kann-wegen-androhung-einer-schufa-eintragung-auf-unterlassung-in-anspruch-genommen-werden
Kommentare lesen + lachen:
http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/test-warnt-Zentral-Inkasso-4293163-4293167/?ft=commentsOverview
Etwas aktueller:
http://www.wbs-law.de/wettbewerbsrecht/lg-hamburg-schufa-darf-nicht-gegen-drohung-mit-schufa-eintrag-vorgehen-15160/