Im Dez. 2009 bin ich auf "my Download.de" auf die Abzocke für Software download von Premium Content hereingefallen. Habe nicht gezahlt.
Nun, nach 1 1/2 Jahre meldet sich "Deutsche Zentral Inkasso" Berlin, Bundesallee 47 und fordert zu den ursprünglichen Betrag von 96,00€ plus Mahnkosten, Verzugszinsen, vorgerichtliche Inkassogebühren und vorgerichtliche Inkassoauslagen 159,50€.
Zur Abschreckung wird ein Urteil vom Amtsgericht Langen(Hessen) vom 14.06.2010 beigefügt, danach wird gegen Herrn Ralf H aus 54290 Trier eine vorläufige Vollstreckbarkeit ausgesprochen.
Wir zahlen nicht, trotzdem die Frage was sollen wir tun?
Danke olle icke
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Hallo,
also ich denke der Ralf H aus Trier ist über Nacht berühmt geworden...so viele Leute haben glaube ich heute diesen Gerichtsbeschluss bekommen.
Mich würde nur Interessieren ob dies dem Amtsgericht in Hessen gefällt, und ob dieser Beschluss überhaupt in dieser Form der Wahrheit entspricht...so viel wie darin getipp-ext wurde.
Ich habe auch etwas gegoogelt, und dabei auch ne Pressemitteilung vom Kammergericht gegen die Registrierung dieses Inkassobüros gefunden...war sehr interessant
also fazit...nicht einschüchtern lassen