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IRON67 out-freyn „ 67 StVZO - Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern. 1 Fahrräder müssen...“
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2. mindestens einem roten Rückstrahler, dessen höchster Punkt der leuchtenden Fläche sich nicht höher als 600 mm über der Fahrbahn befindet

Das ist bei meinem 28er, dem ich grade ne neue Lichtanlage spendierte, nicht machbar. Unterkante Rücklicht: 64 cm, Oberkante 72 cm. Alles ganz normal und vorschriftsmäßig an den dafür vorgesehenen Stellen am Schutzblech befestigt.

Und was die Formulierung Der Lichtkegel muss mindestens so geneigt sein, dass seine Mitte in 5 m Entfernung vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch liegt wie bei seinem Austritt aus dem Scheinwerfer., so sollte sich der Gesetzgeber mal eine sinnvolle Version einfallen lassen, denn a) kann ein Lichtkegel zwar geneigt sein, aber nicht halb so hoch wie irgendwas "liegen" und b) noch ergibt bei seinem Austritt irgendeinen Sinn, denn seinem bezieht sich auf Kegel bzw. Mitte des Kegels und der Kegel kann nicht aus sich selbst austreten.
Sobald ein Troll, DAU oder Elch im Lauf eines Threads auf heftige Kritik stößt, argumentiert er mit der Arroganz des Kritikers. Dies kann auch vorsorglich erfolgen.[Roesen's Law]
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