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mthr1 out-freyn „ 67 StVZO - Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern. 1 Fahrräder müssen...“
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Vielen Dank für die ausführliche Erklärung.

Wie vermutet, heisst das, dass alle im Alltagsbetrieb genutzten Fahrräder - unabhängig von den Lichtverhältnissen - entsprechend ausgerüstet sein müssen.

Leider weicht die Theorie hier von der Praxis ab, was täglich sehr häufig zu festzustellen ist.

Abhilfe hierfür, sowie für andere Anlässe wäre wohl nur die Einführung eines Kennzeichens, ähnlich wie bei Mopeds.

mfG mthr1

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