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Max Payne neanderix „ Da weisst du falsch. Falsch. die Beleuchtung muss funktionieren....“
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Beschränkung der Leistung der Fahrradbeleuchtung auf 3Watt ... (das steht tatsächlich immernoch in der StVZO)

*Räusper*

In out-freyns Gesetzeszitat steht doch laut und deutlich drin

deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt (§ 67 Abs. 1 StVZO)

"Mindestens" ist für mich gerade keine "Beschränkung auf".
The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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