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News: Recht auf Meinungsfreiheit

Gerichtsurteil: Anonyme Kritik im Internet ist zulässig

Michael Nickles / 7 Antworten / Flachansicht Nickles

Im Internet gibt es viele Bewertungs-Plattformen und Foren, bei denen man anonym mitmachen, seine Meinung sagen kann. Dabei kommt es zwangsläufig auch zu Kritik und Äußerungen, die Betroffenen nicht unbedingt schmeckt.

Vor dem Oberlandesgericht Hamm wurde laut Bericht im juristischen Blog Telemedicus jetzt so ein Fall behandelt. Ein vermutlicher Patient hat seinen Psychotherapeuten auf einem Bewertungsportal anonym schlecht bewertet und der Arzt hat daraufhin den Betreiber des Portals verklagt.

Er forderte den Betreiber auf, die Identität des Teilnehmers rauszurücken. Außerdem verlange er die Entfernung der schlechten Bewertung und wollte auch Schadensersatz fordern. Erfolglos.

Die Richter entschieden zugunsten der Meinungsfreiheit, urteilten, dass auch anonyme Meinungsäußerungen im Internet zulässig sind und Betroffene das akzeptieren müssen. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit, gilt also auch für anonyme Mitteilungen im Internet.

Die Urteilsbegründung kann hier abgerufen werden: Oberlandesgericht Hamm, I-3 U 196/10

Michael Nickles meint: Das ist natürlich ein erfreuliches Urteil, allerdings auch ein gefährliches! Viele werden sich daraus wohl ableiten, dass alles was man im Internet anonym schreibt, durch das Recht auf Meinungsfreiheit gedeckelt ist. DEM IST NICHT SO!

Kommt es zu einem Rechtsstreit, dann hängt das schon schwer davon ab, wie und was als "Meinung" geschrieben wurde. Pauschal "zulässig" sind gewiss nur Meinungsäußerungen, die sich "nüchtern" auf die jeweilige Sache beziehen.

In der Urteilsbegründung steht unter anderem "Die Bewertungen betreffen die berufliche Tätigkeit des Klägers..." - die Privatspähre des Artzes wurde also wohl nicht verletzt.

Im Fall von Beleidigungen oder Unterstellungen (beispielsweise jemanden als "Betrüger" zu bezeichnen) kann es gewiss zu kostspieligen Folgen kommen. Also aufpassen!

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zensurierter angelpage „Klar, dieses Urteil ruft sofort Widerspruch, zumindest aber wohl berechtigte...“
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naja also da habe ich einspruch anzumelden

egal ob der betreffende arzt 100e oder 1000e gut behandelt hat, das heißt nicht, dass der eine der schlecht behandelt wurde, das nicht mitteilen darf.
andere möglichkeit hat der patient nicht.


auch ich wurde opfer eines behandlungsfehlers eines hippokratischen hochstaplers, habe sogar in mühevollen gerichtsverfahren mit den med. gutachtern '(eine krähe hackt der anderen kein auge aus)
das auch schriftlich.

natürlich habe ich das recht, andere patienten das mitzuteilen, auch wenn der fleischer von chirurg auch manche erfolgreich behandelt hat.


das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, muss der richter auch nicht wissen.

und patienten die einen kusntfehler erlitten, wollen nicht schimpfen oder sich austoben, sie wollen gerechtigtkeit und andere vor der gefahr warnen.

auf "deinen"seiten haben die nichts zu suchen?


wie ist das zu verstehen?

es gilt auf deinen seiten keine andere meinung als deine?

spannende einstellung

mal sehen wenn dir es auf allen anderen seiten so gehen würde, dass deine meinung nichts gilt, wenn sie anders als die vom seitenbetreiber ist.


hier zum beispiel genießt du meinungsfreiheit, aber anderen stehst du sie nicht zu,

auch interessante einstellung.


du bist sicher sehr differenziert in der beurteilung anderer....

zitat:

"Jeder Irre (Wettbewerber, Gelangweilter, im Kopf Kranker, Beleidigter ...) darf anonym"

also sind alle anderen, die nicht deiner meinung sind, schon mal potenziell IRRE

ich finde immer leute spannend, die anderen redefreiheit absprechen, sie selber in dem moment, wo sie das tun, geniessen.



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