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News: Recht auf Meinungsfreiheit

Gerichtsurteil: Anonyme Kritik im Internet ist zulässig

Michael Nickles / 7 Antworten / Flachansicht Nickles

Im Internet gibt es viele Bewertungs-Plattformen und Foren, bei denen man anonym mitmachen, seine Meinung sagen kann. Dabei kommt es zwangsläufig auch zu Kritik und Äußerungen, die Betroffenen nicht unbedingt schmeckt.

Vor dem Oberlandesgericht Hamm wurde laut Bericht im juristischen Blog Telemedicus jetzt so ein Fall behandelt. Ein vermutlicher Patient hat seinen Psychotherapeuten auf einem Bewertungsportal anonym schlecht bewertet und der Arzt hat daraufhin den Betreiber des Portals verklagt.

Er forderte den Betreiber auf, die Identität des Teilnehmers rauszurücken. Außerdem verlange er die Entfernung der schlechten Bewertung und wollte auch Schadensersatz fordern. Erfolglos.

Die Richter entschieden zugunsten der Meinungsfreiheit, urteilten, dass auch anonyme Meinungsäußerungen im Internet zulässig sind und Betroffene das akzeptieren müssen. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit, gilt also auch für anonyme Mitteilungen im Internet.

Die Urteilsbegründung kann hier abgerufen werden: Oberlandesgericht Hamm, I-3 U 196/10

Michael Nickles meint: Das ist natürlich ein erfreuliches Urteil, allerdings auch ein gefährliches! Viele werden sich daraus wohl ableiten, dass alles was man im Internet anonym schreibt, durch das Recht auf Meinungsfreiheit gedeckelt ist. DEM IST NICHT SO!

Kommt es zu einem Rechtsstreit, dann hängt das schon schwer davon ab, wie und was als "Meinung" geschrieben wurde. Pauschal "zulässig" sind gewiss nur Meinungsäußerungen, die sich "nüchtern" auf die jeweilige Sache beziehen.

In der Urteilsbegründung steht unter anderem "Die Bewertungen betreffen die berufliche Tätigkeit des Klägers..." - die Privatspähre des Artzes wurde also wohl nicht verletzt.

Im Fall von Beleidigungen oder Unterstellungen (beispielsweise jemanden als "Betrüger" zu bezeichnen) kann es gewiss zu kostspieligen Folgen kommen. Also aufpassen!

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angelpage Michael Nickles „Gerichtsurteil: Anonyme Kritik im Internet ist zulässig“
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Klar, dieses Urteil ruft sofort Widerspruch, zumindest aber wohl berechtigte Zweifel hervor. Erst vor Tagen hatte ein anderes Gericht sogar die Mitstörerhaftung für den Betreiber eines Forums festgestellt.

Meine persönliche Auffassung: Wenn jemand eine Meinung verbreitet, sollte er auch dazu stehen können. Das Internet ist ansonsten ausreichend voll von dämlichem, in diesem Falle sogar geschäftsschädigenden und persönlich beleidigendem Quark.

"Ein vermutlicher Patient hat seinen Psychotherapeuten auf einem Bewertungsportal anonym schlecht bewertet..." zeigt den Unsinn der Gerichtsentscheidung. Jeder Irre (Wettbewerber, Gelangweilter, im Kopf Kranker, Beleidigter ...) darf anonym und ungeprüft das Geschäft eines anderen schädigen, wobei hier nicht einmal von persönlicher Beleidigung getrennt werden kann.

So kann es auch in diesem konkreten Fall durchaus real sein, dass hunderte und tausende andere anonyme Patienten gründlichst und zuvorkommend durch genau diesen Psychotherapeuten behandelt wurden (das weiß der Richter doch überhaupt nicht), jedoch keinerlei Echo im Bewertungsportal finden. Ein Mensch wird aber durch eine nicht nachprüfbare Behauptung diskreditiert, im Extremfall sogar in den Tod getrieben? Mit Deckung durch das Gericht?

Nee, solche Leute können sich gern auf der Homepage des OLG Hamm austoben und Gott und die Welt beschimpfen (falls das dort überhaupt zulassen wird!), auf meinen Seiten aber haben sie nichts zu suchen.

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