Im Internet gibt es viele Bewertungs-Plattformen und Foren, bei denen man anonym mitmachen, seine Meinung sagen kann. Dabei kommt es zwangsläufig auch zu Kritik und Äußerungen, die Betroffenen nicht unbedingt schmeckt.
Vor dem Oberlandesgericht Hamm wurde laut Bericht im juristischen Blog Telemedicus jetzt so ein Fall behandelt. Ein vermutlicher Patient hat seinen Psychotherapeuten auf einem Bewertungsportal anonym schlecht bewertet und der Arzt hat daraufhin den Betreiber des Portals verklagt.
Er forderte den Betreiber auf, die Identität des Teilnehmers rauszurücken. Außerdem verlange er die Entfernung der schlechten Bewertung und wollte auch Schadensersatz fordern. Erfolglos.
Die Richter entschieden zugunsten der Meinungsfreiheit, urteilten, dass auch anonyme Meinungsäußerungen im Internet zulässig sind und Betroffene das akzeptieren müssen. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit, gilt also auch für anonyme Mitteilungen im Internet.
Die Urteilsbegründung kann hier abgerufen werden: Oberlandesgericht Hamm, I-3 U 196/10
Michael Nickles meint: Das ist natürlich ein erfreuliches Urteil, allerdings auch ein gefährliches! Viele werden sich daraus wohl ableiten, dass alles was man im Internet anonym schreibt, durch das Recht auf Meinungsfreiheit gedeckelt ist. DEM IST NICHT SO!
Kommt es zu einem Rechtsstreit, dann hängt das schon schwer davon ab, wie und was als "Meinung" geschrieben wurde. Pauschal "zulässig" sind gewiss nur Meinungsäußerungen, die sich "nüchtern" auf die jeweilige Sache beziehen.
In der Urteilsbegründung steht unter anderem "Die Bewertungen betreffen die berufliche Tätigkeit des Klägers..." - die Privatspähre des Artzes wurde also wohl nicht verletzt.
Im Fall von Beleidigungen oder Unterstellungen (beispielsweise jemanden als "Betrüger" zu bezeichnen) kann es gewiss zu kostspieligen Folgen kommen. Also aufpassen!