Endlich mal Richter mit klarem Sachverstand, ein Urteil das Schule machen sollte.
http://www.kanzlei-hollweck.de/2011/07/20/urteil-zu-prepaid-handys-lg-berlin-38-o-350-10-vom-18-07-2011/
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Hallo Yan,
das sehe ich ein wenig anders. Das aufgeladene Guthaben ist faktisch "weg", d.h. Du bekommst es auch nicht wieder sondern musst es abtelefonieren. Wenn ich normalerweise mit 10€ auskomme, lade ich die auch nur auf und eben nicht 20! Und jetzt kam was dazwischen (wobei meiner Ansicht nach nicht geklärt ist ob die Internet-Nutzung auch wirklich so stattgefunden hat, mal ganz abgesehen davon dass es wirklich nicht gerechtfertigt ist für das mobile Internet solche Gebühren zu verlangen) und da ist es okay wenn das Aufladen einmalig erfolgt. Dann aber sollte der Nutzer eine Nachricht erhalten, dass wg. fehlenden Guthabens aufgeladen wurde. Somit kann er reagieren und sein Verhalten abstellen. Das ist aber in diesem Falle wohl gänzlich unterblieben, stattdessen wurde am Ende des Monats eine horrende Rechnung gestellt!
Ist also finde ich keine Ausrede sondern eher das gewesen, was der Kunde mit einer Prepaid-Karte auch beabsichtigt hat.
Gruß
SCanisius