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PaoloP saheinknabeinroesleinstehn „Ich glaub es ja nicht. Nun muss ich auch 3 Tage lang das Kleingedruckte bei...“
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Also wenn ich der Richterargumentation folge hätte der zu zahlende Betrag 20€ und nich 10€ lauten müssen.
Die Auslegung des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages ergibt, dass zwischen den Parteien vereinbart wurde, dass Gespräche nur nach Vorleistung durch Aufladung über das Guthabenkonto oder einmalig (vor erneuter aktiver Wiederaufladung) in Höhe von 10,- € abgerechnet werden dürfen.

Im Klartext: Einmaliges automatisches neuaufladen in der Höhe des Vorbetrages ist okay. Alles darüber hinaus wiederspricht dem Pre paid Gedanken. Natürlich finde ich das Urteil trotz dieses Wiederspruchs, sehr sympatisch. Wie man innerhalb des üblichen Rechnungszeitraums von 4 Wochen einen solchen Betrag summieren kann soll der Provider mal genauer erklären. Was mich zum interessanten Punkt führt führt den der Blog Eintrag verschweigt. Wie lautet der Name dieses Providers? Weiss es jemand?