Endlich mal Richter mit klarem Sachverstand, ein Urteil das Schule machen sollte.
http://www.kanzlei-hollweck.de/2011/07/20/urteil-zu-prepaid-handys-lg-berlin-38-o-350-10-vom-18-07-2011/

Endlich mal Richter mit klarem Sachverstand, ein Urteil das Schule machen sollte.
http://www.kanzlei-hollweck.de/2011/07/20/urteil-zu-prepaid-handys-lg-berlin-38-o-350-10-vom-18-07-2011/
Ich sehe es auch nicht als problematisch an, wenn die Karte wiederholt (dauerhaft) aufgeladen wird, sofern dazwischen mehrere Gespräche in einer entsprechenden Zeitpanne liegen. Natürlich hat der Verbraucher ein Interesse daran, daß die Karte wieder aufgeladen wird, sonst hätte er diese Option ja nicht bestellt.
Aber er tut dies, um nicht plötzlich mit leerer Karte dazustehen, und nicht, um stundenlange teure Verbindungen quasi durch Rundumdieuhraufladen zu ermöglichen und den Prepaid-Gedanken damit völlig zu unterlaufen. Wollte er dies, dann würde er keine Prepaid nehmen. Also kann von Einverständnis wohl keine Rede sein.
NiNe