Endlich mal Richter mit klarem Sachverstand, ein Urteil das Schule machen sollte.
http://www.kanzlei-hollweck.de/2011/07/20/urteil-zu-prepaid-handys-lg-berlin-38-o-350-10-vom-18-07-2011/
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Ich glaub es ja nicht. Nun muss ich auch 3 Tage lang das Kleingedruckte bei ... saheinknabeinroesleinstehn
Ich sehe es auch nicht als problematisch an, wenn die Karte wiederholt (dauerhaft) aufgeladen wird, sofern dazwischen mehrere Gespräche in einer entsprechenden Zeitpanne liegen. Natürlich hat der Verbraucher ein Interesse daran, daß die Karte wieder aufgeladen wird, sonst hätte er diese Option ja nicht bestellt.
Aber er tut dies, um nicht plötzlich mit leerer Karte dazustehen, und nicht, um stundenlange teure Verbindungen quasi durch Rundumdieuhraufladen zu ermöglichen und den Prepaid-Gedanken damit völlig zu unterlaufen. Wollte er dies, dann würde er keine Prepaid nehmen. Also kann von Einverständnis wohl keine Rede sein.
NiNe
Na, wenn sich Deine Denke durchsetzt, müssen wir mit privatem Anwalt durch ... saheinknabeinroesleinstehn