Ich mach's heute mal wie Sascha: ich hau hier einen Link rein ohne weiteren Kommentar:
http://www1.wdr.de/themen/infokompakt/nachrichten/nrwkompakt/nrwkompakt512.html
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1 Punkt wegen Telefonierens während der Fahrt.
Sowas kann tödlich ausgehen - nicht nur für Dich, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer in Deiner Nähe.
aber dennoch hast du zugegeben nach dem Genuss von Alkohol (wenn auch in geringen Mengen) gefahren zu sein.
Ja, in dem gesetzlich heute (noch) zulässigen Umfang.
Sowas kann tödlich ausgehen - nicht nur für Dich, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer in Deiner Nähe.
aber dennoch hast du zugegeben nach dem Genuss von Alkohol (wenn auch in geringen Mengen) gefahren zu sein.
Ja, in dem gesetzlich heute (noch) zulässigen Umfang.