Das BVerwG hat gesprochen - endlich mal ein Lichtblick:
http://www.tagesschau.de/inland/rundfunkgebuehr118.html
Gruß
Shrek3
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ja, aber das wurde als erhärtener Faktor eingebracht das sie es gar nicht nutzen können. Was es schwierig machen würde das einfach als präsidenzfall herzunehmen.
Das es per se idiotisch ist stimme ich dir allerdings zu.