Das BVerwG hat gesprochen - endlich mal ein Lichtblick:
http://www.tagesschau.de/inland/rundfunkgebuehr118.html
Gruß
Shrek3
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Nunja, man sollte nicht so viel Aufhebens um ein Amts- oder Landesgerichtsurteil machen.
Ist mehr wie Wasserstandsmeldungen im Vertragspoker. ;-)
Oder wie das Jagen der x-ten Sau durchs Dorf.
Wirklich relevant sind höchstrichterliche Rechtssprechungen - diese haben Gesetzescharakter.
Gruß
Shrek3