Das BVerwG hat gesprochen - endlich mal ein Lichtblick:
http://www.tagesschau.de/inland/rundfunkgebuehr118.html
Gruß
Shrek3
Allgemeines 22.005 Themen, 148.987 Beiträge
Ich frage mich, wie oft unsere Gerichte dieses Urteil eigentlich noch fällen wollen - genau diese Meldung kommt mehrere Male jedes Jahr. Wäre es da nicht rationeller gewesen, den ersten derartigen Prozess als Musterprozess zu nehmen?
Ab 2013 wird eh wieder alles anders...
CU
Olaf
sooo sehr habe ich in der Vergangenheit das Thema auch wieder nicht verfolgt.
Aber hat es denn in dieser Sache bereits höchstrichterliche Gerichtsurteile gegeben?
Schließlich ist das BVerwg die letzte Instanz.
Gruß
Shrek3
Okay, das mag sein, dass hier zum ersten Mal das BVerwG involviert war.
Die Berichterstattung seit 2007 - Einführung der Computer-GEZ - lief eigentlich immer nach dem gleichen Strickmuster ab: Dicke Überschrift "Hurra, ein Gericht hat entscheiden, dass die Computer-GEZ doch nicht rechtens ist". Tja, und wenn man dann das Kleingedruckte las, kam immer bald das dicke Ende:
Nuuur für Gewerbetreibende...
Wenigstens warst du so umsichtig, das gleich in der Überschrift klarzustellen ;-)
CU
Olaf
Nunja, man sollte nicht so viel Aufhebens um ein Amts- oder Landesgerichtsurteil machen.
Ist mehr wie Wasserstandsmeldungen im Vertragspoker. ;-)
Oder wie das Jagen der x-ten Sau durchs Dorf.
Wirklich relevant sind höchstrichterliche Rechtssprechungen - diese haben Gesetzescharakter.
Gruß
Shrek3
...wobei das Bundesverwaltungsgericht anscheinend 1:1 dasselbe entschieden hat wie die "niederen Chargen" vom Amts- oder Landgericht...
CU
Olaf
es gab meiner Meinung aber auch urteile in die andere Richtung, was es nicht so leicht macht mit der Präsidenz zudem war zu beiginn auch die argumentationhilfe das mand amit gar nicht ins internet könnte da es nur ein rechnungsterminal etc. war.
Selbst wenn ich mit meinem Computer ins Internet kann, ist er deswegen noch lange kein Rundfunkgerät. Auch kein "neuartiges", wie das so schön heißt.
Sprache hat schon etwas Entlarvendes. Allein an der Unbeholfenheit und Holprigkeit solcher Formulierungen sieht man die ganze Inkompetenz der Entscheidungsträger.
CU
Olaf
ja, aber das wurde als erhärtener Faktor eingebracht das sie es gar nicht nutzen können. Was es schwierig machen würde das einfach als präsidenzfall herzunehmen.
Das es per se idiotisch ist stimme ich dir allerdings zu.
Olaf, du kennst die Juristen nicht, ohne Vorkasse und Rechtsschutz läuft bei denen nichts. Das ist reine Geldmaschine.
Die Geschichte für 2013, ist auch so ein Ding!
Das ist so, du hast kein Auto, muss aber Kfz-Steuer bezahlen. Diese Abzocke ist noch legal. Die Politiker machen dort noch mit, mann. Wenn ich so was lese, könnte ich mich wieder aufregen. I’m so sorry.
Oder auch: Tabaksteuer für Nichtraucher... immerhin, man hält ja seinen Riechkolben zum Empfang bereit, auch wenn man nur den Rauch vom Paffer am Nebentisch mit-schmarotzt.
du kennst die Juristen nicht, ohne Vorkasse und Rechtsschutz läuft bei denen nichts. Das ist reine Geldmaschine.
Ich sehe da zwar jetzt nicht so ganz den Zusammenhang zu meinem letzten Beitrag, aber Anwälte können heutzutage froh sein über jedes Mandat. Auch noch wählerisch werden, von wegen: "nur wenn der eine Prozesshansel-Zusatzversicherung hat", im Volksmund auch Rechtsschutz genannt, das können die sich doch überhaupt nicht leisten.
Es gibt ca. doppelt so viele Rechtsanwälte, wie gebraucht werden... wenn da einer rumzickt, geht man eben weiter zum nächsten.
CU
Olaf
ich finde das urteil erst mal sehr schön. abwarten was bverwg noch so ausspricht, speziell ab der regelung für 2013
2013 ist auf jeden Fall ein Thema für die Gerichte - sobald der Schmarrn durchgepaukt ist, können die sich wohl auf ein Trommelfeuer verärgerter Rundfunkabstinenzler gefasst machen.
CU
Olaf
Dieses Gesetz wird mit Sicherheit vor dem BVerfG landen:
http://www.ln-online.de/lokales/luebeck/3202967/tv-gebuehren-vermieter-wollen-nicht-fuer-die-gez-spionieren
http://www.derwesten.de/kultur/Vermieter-sollen-fuer-die-GEZ-schnueffeln-id4952895.html
Zitat:
"Drittens und das ist kein verspäteter Aprilscherz: Die GEZ möchte in Zukunft von jedem Bürger, der aus seiner Wohnung auszieht, eine Begründung erhalten."
Sechs Bundesländer haben bereits zustimmt, ein klarer Hinweis darauf, was die Verantwortlichen auf das GG geben.
stasi lässt grüßen ~.~
geht doch keinen was an warum ich ausziehe.... ausserdem würde sich an der haushaltspauschale doch nichts ändern für die gez wenn ich umziehe
Mich würde einmal interessieren, was die eigentlich machen wollen, wenn ein Umziehender an der passenden Stelle im Formular einfach ein "%" oder "??" setzt, oder "das geht euch einen feuchten Staub an" schreibt. Treffendere Formulierungen möchte ich mir an dieser Stelle verkneifen...
Dieser Aspekt der Sache ist wirklich zum Totlachen - obwohl es eigentlich auch ein bisschen traurig ist.
CU
Olaf
Olaf
Wie wäre es zur Abwechslung ganz einfach mal mit der Wahrheit:
"Weil ich hier (Anschrift, Hsnr.) hier nicht mehr wohnen möchte."
;-)))
redred2x