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Fernabsatzgesetz, rückporto erstattung?

xtom / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

moiens,

letzte woche hab ich ne neue festplatte geordert im netz und erhalten für meinen desktop.

heute hab ich ne email von der firma erhalten daß ich nen neuen schnieken laptop bekomme, und somit die entscheidung getroffen daß mein desktop ausrangiert wird.

händler angerufen daß ich die festplatte zurück schicken werde, er will aber nur den kaufpreis und das porto der sendung an mich erstatten, das porto um die platte zurück zu schicken soll ich selber tragen.

iss das nu rechtens oder nich?

gruezi

tom

BMW... Indronil Ghosh
Recht hast Du Indronil Ghosh
supreme78 Olaf19 „ Wie muss man sich das in der Praxis vorstellen? Man bestellt bei einem...“
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Hallo zusammen,

find ich toll, dass auch mal einer die andere Seite sieht! Habe selbst einen "kleinen" ebay shop und die Art und Weise und Sorglosigkeit mit der diese "Rechte" ausgeschöpft werden ist schon erschreckend.

Zum Thema Amazon ... die haben inzwischen von sowas auch bereits den Hahn voll : ) Siehe ...

http://www.amazon.de/gp/help/seller/custom.html?ie=UTF8&marketplaceID=A1PA6795UKMFR9&isCBA=&productInformation=0&asin=&seller=A30ESV2KQABC2Z&isPopup=&page=8


Meiner Meinung nach ist dieses Recht auch nicht sinnvoll zu begründen. Käufer trägt Hin- und Verkäufer "im Falle das" die Rücksendekosten. Das wäre fair. Die andere Lösung ist es sicher nicht und verleitet doch stark dazu dies auszunutzen oder wie es Olaf beschrieben hat noch "Spielchen" zu spielen um auf den Betrag von 40 EUR zu kommen - das ist sicher
keine Umgangsart die man sich wünscht und es nicht so, dass jeder Verkäufer auch den dicken Reibach macht und sowas locker weg steckt. Aber dem Käufer scheint es im Internet nicht möglich - grade auf Plattformen wie ebay oder Amazon - da einen Unterschied zu sehen - oder es ist ihm eben aus schlichter Ignoranz egal.


Worauf ich raus will - auf sein Recht pochen ist die eine Sache. Wenn ich aber weiß, dass es genau betrachtet Unrecht ist (oder wo läge die Begründung für so eine Regelung?) dann noch gut damit schlafen können - das ist eben die andere ...


Beste Grüße!
Eric

PS: in der ursprünglichen Rechnung des Threaderstellers liegt auch noch ein kleiner Fehler - denke ich zumindest - 4,90 EUR Rücksendekosten darf er nur berechnen, wenn das auch wirklich die reinen PORTOKOSTEN sind. Verpackung wird nicht berechnet, da man davon ausgeht, dass diese ja vom Hinversand vorhanden ist. Und der Käufer kann als Privatperson keine "Versandkosten" berechnen, sondern eben nur die reinen Portokosten - die wie ich schätze hier bei 3,90 EUR lagen (Päckchen). Der Verkäufer muss seine Versandkosten nämlich z.B. auch mit 19% versteuern und bekommt in der Regel von der MwStr. befreiten Post keinen Gegenwert zurück.
Ich habe hier leider schon oft genug erleben müssen, dass sogar versucht wird am Ende noch am Rückversand ein kleines Geschäft zu machen - man ist sich da für nichts zu schade und wenn es nur 1,50 sind - die sich dann in der Summe beim Verkäufer läppern!


Und nur so als Tip, weil ja auch nicht gesagt ist, dass die andere Seite fair spielt. Rückversand NUR versichert. Sonst sagt er einfach es ist nie was hier angekommen und dann ist der Käufer doch der Dumme - dann aber richtig!

Unfair geht immer auf beiden Seiten, oder auch: "wie es in den Wald reinschallt, so schallt es auch wieder raus" ; )