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Fernabsatzgesetz, rückporto erstattung?

xtom / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

moiens,

letzte woche hab ich ne neue festplatte geordert im netz und erhalten für meinen desktop.

heute hab ich ne email von der firma erhalten daß ich nen neuen schnieken laptop bekomme, und somit die entscheidung getroffen daß mein desktop ausrangiert wird.

händler angerufen daß ich die festplatte zurück schicken werde, er will aber nur den kaufpreis und das porto der sendung an mich erstatten, das porto um die platte zurück zu schicken soll ich selber tragen.

iss das nu rechtens oder nich?

gruezi

tom

BMW... Indronil Ghosh
Recht hast Du Indronil Ghosh
out-freyn xtom „das wäre aus betriebswirtschaftlicher sicht viel zu aufwendig und teuer, die...“
Optionen

Du vergisst dabei, dass die Verkaufspreise nicht völlig frei vom Verkäufer bestimmt werden können.

Theoretisch geht das zwar schon - da werden einfach alle tatsächlichen und kalkulatorischen Kosten zusammengewürfelt und am Schluss steht ein Verkaufspreis.

ABER: Der Verkaufspreis wird auf einem Käufermarkt sozusagen extern vorgegeben. Die Preise der Konkurrenz sind das Orientierungskriterium. Gerade im Online-Handel bringt ein Händler, der "zu teuer" ist, keinen Fuß auf den Boden. Da viele Kunden über Preisvergleichsseiten kommen, muss man dort zu den günstigsten Anbietern gehören, um überleben zu können.

Der einzige Puffer, den die Kalkulation dem Händler lässt, ist der Gewinn - und der fällt bei PC-Hardware allgemein nicht gerade üppig aus.