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Fernabsatzgesetz, rückporto erstattung?

xtom / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

moiens,

letzte woche hab ich ne neue festplatte geordert im netz und erhalten für meinen desktop.

heute hab ich ne email von der firma erhalten daß ich nen neuen schnieken laptop bekomme, und somit die entscheidung getroffen daß mein desktop ausrangiert wird.

händler angerufen daß ich die festplatte zurück schicken werde, er will aber nur den kaufpreis und das porto der sendung an mich erstatten, das porto um die platte zurück zu schicken soll ich selber tragen.

iss das nu rechtens oder nich?

gruezi

tom

BMW... Indronil Ghosh
Olaf19 xtom „nö, festplatte iss noch in der ovp, nich angefaßt weil keine zeit gehabt.......“
Optionen

Warte noch ein, zwei Meinungen ab - nach meinem Verständnis: Ja, muss er, denn der reine Verkaufspreis der Festplatte lag ja schon (deutlich) über 40 EUR. Also müsstest du insgesamt knapp 64 EUR zurückbekommen.

Wenn die Platte noch gar nicht "angefasst" ist - um so besser, dann kann der Händler auch nicht versuchen, dir eine "Gebrauchswertverschlechterung" (oder so - ich weiß gerade nicht, wie das juristisch richtig heißt ;-)) in Rechnung zu stellen. Die Platte kann er guten Gewissens als Neuware einem anderen Kunden geben.

CU
Olaf

Recht hast Du Indronil Ghosh