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Fernabsatzgesetz, rückporto erstattung?

xtom / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

moiens,

letzte woche hab ich ne neue festplatte geordert im netz und erhalten für meinen desktop.

heute hab ich ne email von der firma erhalten daß ich nen neuen schnieken laptop bekomme, und somit die entscheidung getroffen daß mein desktop ausrangiert wird.

händler angerufen daß ich die festplatte zurück schicken werde, er will aber nur den kaufpreis und das porto der sendung an mich erstatten, das porto um die platte zurück zu schicken soll ich selber tragen.

iss das nu rechtens oder nich?

gruezi

tom

BMW... Indronil Ghosh
Recht hast Du Indronil Ghosh
xtom groggyman „Hallo Wie lange ist denn schon bekannt, dass du st ? Konntest du die Platte...“
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nö, platte war schon über ne woche hier....

hab sie bei einem der großen versender gekauft, und wenn denn also die rechtslage eben dies hergibt, werd ich das auch entsprechend so einfordern, und zwar mit macht

dies, weil man mir ganz offensichtlich per email lügen aufgetischt hat, der versender sagte nämlich glasklar ich müsse das rückporto tragen, und niemand kann mir erzählen daß die jungs daß nich besser wissen!!!

außerdem, und das ist auch glasklar, zumindest die großen versender werden statistik führen über die kosten die ihnen pro jahr durch ebendiesen sachverhalt enstehen, und werden diese dann auf ihre verkaufspreise über das komplette sortiment umlegen

gewonnen hat der verbraucher also hier nix am ende, für jede bestellung zahlt er anteilig rückläuferkosten anderer artikel von vorneherein gleich mit....

merci für die infos

tom