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News: Expertengruppe hat untersucht

RTL: Klatsche und Segen für "Tatort Internet"

Michael Nickles / 56 Antworten / Flachansicht Nickles

Die von RTL 2 seit Anfang Oktober ausgestrahlte Serie "Tatort Internet" spaltet die Gemüter, wird heftig diskutiert. Das fängt bereits bei der Einordnung des "Sendeformat" an. Ist es eine Dokumentation, Reportage, Reality-TV oder ein Mischmasch aus allem?

Scharfe Kritik an RTL gibt es jetzt zumindest mal von der Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK). Eine Expertengruppe hat vier Folgen geprüft und ist zum Schluss gekommen, dass die beiden ersten Folgen gegen die im Rundfunkstaatsvertrag verankerten Programmgrundsätze verstoßen.

Und zwar, weil die Persönlichkeitsrechte nicht hinreichend gewahrt wurden. Aus Sicht der ZAK hätte die Redaktion sicherstellen müssen, dass die potentiellen Täter hinreichend unkenntlich gemacht werden, damit sie von ihrem sozialen Umfeld nicht identifizierbar sind.

In den beiden weiteren getesteten Folgen wurden die mutmaßlichen Täter ausreichend "geschützt". Grünes Licht kriegt RTL immerhin von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). Bei einer Überprüfung unter jugendmedienschutzrechtlichen Gesichtspunkten, wurden keine Verstöße festgestellt.

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MagicRabbit Frank-65 „ DIE haben Ihre Rechte verwirkt, viel spass im Knast Die haben wiederum ja wohl...“
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Wo zum Teufel steht es geschrieben das man ein Grundrecht darauf hat mit/an Kindern sexuelle Handlungen vorzunehmen

Nirgends. Dafür steht aber darin:

Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Das gilt auf für straffällig gewordene Pädophile. Diese Grundrechte kann man nicht verwirken, ganz egal was man tut. Zum Glück gibt es in unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung diese Werte und zum Glück werden sie nur, weil einige ein etwas anderes Rechtsverständnis haben nicht ausser Kraft gesetzt.

Mal ganz abgesehen davon, dass die meisten Pädophilen die eine Strafttat begehen eine krankhafte Veranlagung haben - sprich einen psyischichen Defekt. Soll man jetzt diese Menschen dafür, noch zusätzlich bestrafen?

Die haben wiederum ja wohl nichts zu befürchten, für nichts gibt es keine Gesetze
Im übrigen ist es mittlerweile Strafbar in Schriftform (also in einem Chat) zu versuchen sexuelle Kontakte mit Kindern und Jugendlichen anzubahnen. Dieses "nichts" ist also bereits strafbar.

Es gibt einfach so viele Gründe dafür, warum man Kindernschändern weiterhin gewisse Grundrechte gewähren sollte. Das heißt nicht, dass sie für ihre Taten nicht angemessen (!) bestraft werden sollten, aber das Entziehen der Grundrechte, die Todesstrafe oder die gnandenlose Dämonisierung dieser Menschen sind auf keinen Fall eine angemessene Reaktion.
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Geht noch weiter: ... Borlander