Hallo,
habe am Anfang des Jahres einen Anruf von einem Geschäftsführer bekommen, bei dem ich bereits als Stundenkraft, bzw.Handlungsgehilfe §59 HGB tätig war.
Seine Homepage wurde deaktiviert, vermutlich weil er die Rechnung nicht bezahlte.
Telefonisch und auch persönlich versicherte er mir, er würde mir das gleiche zahlen, wie bei dem Job, mit Vertrag, vor einem Jahr.
Da er vorher zahlte, wenn auch nicht immer pünktlich, habe ich ihm die Homepage neu programmiert.
Als die Homepage fertig war, bedankte er sich freundlich, mit Kaffee und Kuchen und versicherte mir, die Moneten an die ihm bekannte Bankverbindung zu überweisen.
Nach 6 Wochen habe ich nach gefragt, auch schriftlich, bitte gedulden sie sich, Geld kommt!
Wieder ein paar Wochen später, meinte er, wir hätten nieee was ausgemacht.
Daraufhin habe ich Klage beim Arbeitsgericht eingereicht, wo letzte Woche die Güteverhandlung war.
>Sein Anwalt behauptete schriftlich und auch persönlich, ich habe die Programmierung aus Gefälligkeit gemacht, hätte vorher auch nieee Ansprüche geltend gemacht! Arbeitsvertrag hätte ich auch nicht, müsse ich beweisen...
Er habe mich auch niee angerufen, wir hätten uns "zufällig" Downtown getroffen.
Was bitte sagen die Experten dazu?
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Hi MetaIIica,
dankend fuer Dein Posting, bitte ic h hiermit um Auskunft bzw. um den Tipp, "was ich machen kann"
Einen Anwalt zu diesem Thema habe ich leider noch nicht gefunden, die meisten winken ab, wg. angeblich keinem Vertrag, obwohl BGB §630 keinen Vertrag vorschreibt und ein Grundsatz der Arbeitsgerichtsbarkeit ist, dass die Arbeit sich lohnen muss...
Davon ab, ist mir keiner bekannt, der einem Unternehmer aus Gefälligkeit eine HP programmiert...
Auf Deine Antwort, bzw. den Tipp bin ich x gespannt...
LG:
MS-User.