Hallo,
habe am Anfang des Jahres einen Anruf von einem Geschäftsführer bekommen, bei dem ich bereits als Stundenkraft, bzw.Handlungsgehilfe §59 HGB tätig war.
Seine Homepage wurde deaktiviert, vermutlich weil er die Rechnung nicht bezahlte.
Telefonisch und auch persönlich versicherte er mir, er würde mir das gleiche zahlen, wie bei dem Job, mit Vertrag, vor einem Jahr.
Da er vorher zahlte, wenn auch nicht immer pünktlich, habe ich ihm die Homepage neu programmiert.
Als die Homepage fertig war, bedankte er sich freundlich, mit Kaffee und Kuchen und versicherte mir, die Moneten an die ihm bekannte Bankverbindung zu überweisen.
Nach 6 Wochen habe ich nach gefragt, auch schriftlich, bitte gedulden sie sich, Geld kommt!
Wieder ein paar Wochen später, meinte er, wir hätten nieee was ausgemacht.
Daraufhin habe ich Klage beim Arbeitsgericht eingereicht, wo letzte Woche die Güteverhandlung war.
>Sein Anwalt behauptete schriftlich und auch persönlich, ich habe die Programmierung aus Gefälligkeit gemacht, hätte vorher auch nieee Ansprüche geltend gemacht! Arbeitsvertrag hätte ich auch nicht, müsse ich beweisen...
Er habe mich auch niee angerufen, wir hätten uns "zufällig" Downtown getroffen.
Was bitte sagen die Experten dazu?
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Ich würde mal so argumentieren: Du hast die Seite erstellt - das läßt sich ja grundsätzlich glaubwürdig erklären. Falls Du dafür einen Editor genommen hast (Frontpage, NetObjects o.ä.) ist das noch einfacher, denn dann bist Du im Besitz der jeweiligen Dateien. Die sind aussagekräftiger als der Quellcode, denn den kann man sich von der Homepage herunterladen.
Die Behauptung eine erhebliche Leistung unentgeltlich bekommen zu haben steht auf wackligen Beinen - denn das glaubt kein Richter im Ernst. Zumal durch die Arbeit in der Vergangenheit auch kein Praktikum o.ä. im Raum stehen kann.
Auch unentgeltliche Leistungen im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit sind Schwarzabeit, sobald es über den engeren Familienkreis hinausgeht. Wer seinem Kumpel tagelang beim Umzug hilft handelt korrekt. Wer als gelermter Schreiner seinem Kumpel gratis eine Schrankwand baut begeht Schwarzarbeit. Das kann nicht oft genug gesagt werden!!!
Der u.g. Hinweis auf Kosten in der ersten Instanz sind nicht zutreffend, da es sich nicht um ein Angestelltenverhältnis handelt. Du hast ihm ja eine Rechnung geschrieben, ergo ist es BGB bzw. Handelsrecht - und nicht Arbeitsrecht (wo es sowas tatsächlich gibt!!!)
Mein konkteter Vorschlag: Orientiere Dich an marktüblichen Preisen und denk Dir einen stichhaltigen Grund für die Nachberechnung aus. Sieh zu daß Du die Forderung verdoppelst. Denn Du hast gute Chancen, vor Gericht die Hälfte zu bekommen. Wenn Leistungen nicht schriftlich vereinbart wurden, aber offensichtlich erbracht wurden schlagen Richter gerne 50%-Vergleiche vor. Unterm Strich zahlst Du dennoch drauf bzw. wirst Deine Forderung niemals ganz durchkriegen. Schließlich bekommst Du die Kosten des Rechtsstreites nur im Anteil des Vergleiches ersetzt.
Recherchiere auch mal was mit seiner alten Website passiert ist. Wenn er solche Spiele öfter treibt, ist ruckzuck eine Betrugssache ist Raum. Und die kann sehr sehr unangenehm für Deinen Kunden werden!