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Homepage für Unternehmen programmiert und abgezockt...

ms-user / 26 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

habe am Anfang des Jahres einen Anruf von einem Geschäftsführer bekommen, bei dem ich bereits als Stundenkraft, bzw.Handlungsgehilfe §59 HGB tätig war.
Seine Homepage wurde deaktiviert, vermutlich weil er die Rechnung nicht bezahlte.

Telefonisch und auch persönlich versicherte er mir, er würde mir das gleiche zahlen, wie bei dem Job, mit Vertrag, vor einem Jahr.

Da er vorher zahlte, wenn auch nicht immer pünktlich, habe ich ihm die Homepage neu programmiert.

Als die Homepage fertig war, bedankte er sich freundlich, mit Kaffee und Kuchen und versicherte mir, die Moneten an die ihm bekannte Bankverbindung zu überweisen.

Nach 6 Wochen habe ich nach gefragt, auch schriftlich, bitte gedulden sie sich, Geld kommt!

Wieder ein paar Wochen später, meinte er, wir hätten nieee was ausgemacht.

Daraufhin habe ich Klage beim Arbeitsgericht eingereicht, wo letzte Woche die Güteverhandlung war.
>Sein Anwalt behauptete schriftlich und auch persönlich, ich habe die Programmierung aus Gefälligkeit gemacht, hätte vorher auch nieee Ansprüche geltend gemacht! Arbeitsvertrag hätte ich auch nicht, müsse ich beweisen...

Er habe mich auch niee angerufen, wir hätten uns "zufällig" Downtown getroffen.

Was bitte sagen die Experten dazu?



mawe2 Alpha13 „En mündlicher Vertag gilt da auch. Ohne Rechtsanwalt bekommst du von dem aber...“
Optionen
Ohne Rechtsanwalt bekommst du von dem aber ziemlich sicher keinen müden Euro...

Und mit Anwalt auch nicht!

Prinzipiell ist zwar ein mündlicher Vertrag auch gültig. Es ist aber mehr als fahrlässig, solche Arbeiten ohne einen präzise formulierten schriftlichen Vertrag / Auftrag zu erledigen.

Schließlich muss man sich sofort auf den Vorwurf der Schwarzarbeit / Steuerhinterziehung gefasst machen, wenn man solche Arbeiten ohne konkrete Verträge erledigt.

@ms-user:

Die andere Frage wäre, ob Du noch Zugriff auf den WebSpace hast? Dann könntest Du die Inhalte ja auch wieder löschen...

Wenn der Vertragspartner behauptet, die Arbeiten seien nur aus Gefälligkeit erledigt worden, kannst Du genauso gut behaupten, dass nur eine Testversion erstellt wurde, die vereinbarungsgemäß nach x Tagen wieder entfernt werden sollte.

Insgesamt sehr ärgerlich. Aber: Das ist halt Lehrgeld, das Du jetzt bezahlen musst.

Gruß, mawe2