@Jörg69
Die Notwendigkeit der eidesstattlichen Versicherung wurde daraus abgeleitet, dass sich viele Vollakademiker für untere Laufbahnen bewerben, nur um die Kommission zu kommen. Nach Ablauf der 6-monatigen (!) Probezeit wurden diese dann "Beamte auf Lebenszeit", ließen die Masken fallen und hatten auf Grund des höheren Abschlusses auch höhere Bezüge.
Generell waren 2 Rahmen zu beachten. Man durfte nicht außerhalb eines ausgeschriebenen Altersrahmen für die Stelle geboren sein, was durch Urkunden leicht zu belegen war. Und man durfte auch nicht weniger und nicht höher gebildet sein als der Ausschreibung angegeben war. Ein promovierter Informatiker beispielsweise hatte kaum Chancen. Wollte er dennoch in die Kommission, konnte er sich als Wald- und Wiesen-Programmierer bewerben, namentlich für die Siemens-BS2000-Anwendungen. Und wenn er dann nach 6 Monaten Beamter wurde, seine Promotionsurkunde vorlegen und mit einem kräftigen Besoldungssprung für die gleich bleibende Tätigkeit rechnen...
In Deutschland geht es wohl nicht so streng zu. Die Stellenbewertungen einerseits mit niedrigen Tarifgruppen und Behördenleiter, die selber über keine besondere Ausbildung/ Qualifikation verfügen, machen den FH-Absolventen zum idealen Bewerber. Den ergänzenden, teilweise gewährten Reitunterricht (!) erhält er dann, so ein "richtiges" Parteibuch vorliegt, auf Kosten des Steuerzahlers in der Dienstzeit...