Oder TOR - oder auch TrueCrypt!
Falls ihr es dennoch tut, dann seid ihr "Superkriminelle"! Jedenfalls dann, wenn es nach irgendwelchen weltfremden Staatsanwälten geht.
Gerade bei Udo Vetter gelesen: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/08/19/der-kurze-weg-zum-superkriminellen/
Manchmal verstehe ich die Welt nicht mehr.....
Gruß
K.-H.
Viren, Spyware, Datenschutz 11.258 Themen, 94.807 Beiträge
War der Rechtsanwalt besoffen oder nicht vom Fach ?
Du verwechselst gerade "Rechtsanwalt" mit "Staatsanwaltschaft".
Gruß
K.-H.
Mein Gott .. was bin ich kriminell !! Und ich benutze auch noch "Perfect Privacy" - komme ich jetzt nicht nur vors (Amts-) Schöffengericht, sondern gleich vor die Große Strafkammer beim Landgericht ?
Grüsse
Michael
Moin mae-47,
....dafür kommst du in den Kerker...bei Wasser & trockenem Brot..freu Dich schon mal auf die Daumenschrauben, die Streckbank (soll "bis zu einem gewissen Grad" gegen Rückenverspannungen helfen^^), und das Brandeisen......^^
Grüsse
Hellawaits
P.S.: Warum setzen sich die Entscheidungsträger nicht endlich mal mit der Materie auseinander, bevor man auf Grund eines Anlasses, mit vorschnellen Beschlüssen und Kategorisierungen vorprescht....(ist in letzter Zeit einfach zu häufig passiert (z.B. das "Von - der Leyen STOPPSCHILD",...)
Morgen gehe ich zur Polizei und stelle mich. Eine Zahnbürste habe ich schon eingepackt.
Ne ich lag schon richtig, ein Staatsanwalt klagt an und ein Bürger lässt sich von einem Rechtsanwalt verteidigen.
Es gibt immer zwei Seiten der Medallie:
Da steht: Nach Auffassung der Ankläger hatte sich mein Mandant nicht nur eines Computerdelikts strafbar gemacht. Nein, er hatte auch mit “erhöhter krimineller Energie” gehandelt und war “extrem konspirativ” vorgegangen. , wobei sich das "extrem konspirativ" und die "erhöhte kriminelle Energie wohl auf
die genannten Tools bezieht.
Vor Gericht steht er also wegen eines vermuteten Computerdeliktes, nicht wegen der genannten Tools. Kann man ihm das Delikt nicht nachweisen, löst sich das Ganze sowieso in Wohlgefallen auf.
Wenn man aber (nur als Beispiel) ein einziges KiPo -Bild auf einem unverschlüsselten Teil der Festplatte findet oder bereits gefunden hat,
kann ich die Nervosität der Staatsanwälte zumindest bei Truecrypt und bei TOR ein wenig nachvollziehen. Der CCleaner schlägt etwas aus der Reihe ;-)
Man kann aber eh nur unken, Herr Vetter hält sich verständlicherweise mit konkreten Aussagen im Interesse seines Mandanten zurück:
Nun, es war festgestellt worden, dass mein Mandant auf seinem Rechner TOR nutzen kann.
Außerdem hatte er Truecrypt installiert.
Das ist Anwaltsdeutsch vom Feinsten, das Erstere kann alles heißen und das zweite Zitat schließt eine Nutzung von TC nicht aus, wofür auch immer.
Gruß - Kongking
Hallo Kongking,
hast Recht, man muß den ganzen konkreten Fall kennen, um (richtig) zu beurteilen.
Grüsse
Michael
Hm, dann würd ich als erstes mal Notepad verbieten, damit kann man bestimmt durch schreiben "gewisser" Anleitungen mehr Schaden anrichten wie mit dem CCleaner ^^. So ein ******. Naja, lassen wir das ^^
Das, was der CCleaner kann, ist auch mit "Bordmitteln" zu erreichen.
Voraussetzung: man weiss, wies geht.
So wäre jeder, der sein System gelegentlich aufräumt, ein potentieller Krimineller.
Gruß weka
Die Benutzung dieser 3 Anonymisierungs-Tools war doch nicht alleiniger Anklagepunkt, sondern lt. Staatsanwalt strafverschärfend. Also wenn der Angeklagte wirklich ne Sau sein sollte, also KiPo-Mißbraucher oder ähnlich, dann, symbolisch gesprochen, "auf den Scheiterhaufen mit ihm"!
Ich vermute dies fast, weil wenn das ein ordentlicher, unbescholtener Bürger gewesen wäre, hätte man den Fall vollständig geschildert. Aber hier wird nur versucht, Solidärität einzuheimsen mit Hinweis auf die Ächtung von Tools, die Freiheitsrecht schützen sollen, durch staatliche Stellen.
Kein Anwalt schildert einen Fall vor einer Verhandlung vollständig.
Erstens kann er es nicht, er hat nur Zugriff auf das, was ihm sein Mandant überlassen hat oder er selbst recherchieren konnte und das,
was die Staatsanwaltschaft preisgibt.
Zweitens will er es nicht. Warum auch. Da wird er schön abwarten, welche Geschütze die Staatsanwaltschaft im Verfahren auffährt.
Und damit hat er erst mal recht, was würdest du machen, wenn dir auf Grund einer Personenverwechselung eine mobile Eingreiftruppe deine Tür eintritt und deinen Computer mit legalen Tools mitnimmt?
Wie oben schon gesagt, zwei Seiten der Medallie.
Gruß - Kongking
Hier eine andere Nachricht die so aehnlich ist, nicht mit Software.
http://www.focus.de/finanzen/karriere/arbeitsrecht/urteil-kinderpornos-muessen-lehrer-nicht-den-job-kosten_aid_543222.html
Gruss
Sascha
Ein Lehrer, der ein Kinderpornokonsument ist, der jeden Tag mit Kindern arbeitet, soll nicht kündbar sein?
Tja ja, unser öffentlicher Dienst/ unser Beamtentum kuschelt sich tief rein in Wolke 7.
In der freien Wirtschaft bekommst du die fristlose verhaltensbedingte Kündigung, wenn du einen mißverständlichen Witz machst, wenn du nicht über einen blöden Witz deines blöden Chefs in submissives Gelächter ausbrichst, wenn du den Lappen, mit dem du ihn saubergewischt hast, unerlaubterweise mit nach Hause nimmst, etc.
ich hab den artikel auch gelesen...das mitn lehrer
und wie ich das gelesen habe, glaubte ich, mir kommt grad was die speiseröhre hoch....
für mich ein wahnsinn das solche leute unkündbar sind...
das man da nix machen kann....
Naja, solange man nicht als Angeklagter in einen Strafprozess verwickelt ist, sind die Tools ja noch unverfänglich.
Für einen Staatsanwalt ist das natürlich gefundenes Fressen, der sammelt ja in erster Linie belastendes Material, egal wie weit an den Haaren es herbeigezogen sein mag.
Seien wir froh, dass Staatsanwälte bei uns nicht - so wie in den USA - nach Provision(!) bezahlt werden. Also zu deutsch: je mehr Leute er je länger einbuchten lässt, um so mehr verdient er... unglaublich, oder?
CU
Olaf
Tach Olaf19,
zum Fall:
Wenn der "Rentner" nur Tor und Verschlüsselungsprogramme auf dem Rechner hat wird ihm nichts passieren. Aber wer so gerüstet seinen PC betreibt ist halt erstmal verdächtig.
In diesem Kontex den ccleaner und nicht TOR an erster Stelle zu erwähnen ist "Bild Zeitung" Methode.
Nun zu deinen Provisions orientierten Staatsanwälten in den USA.
Die USA bestehen aus 51 Staaten.
Jeder Staat hat sein eigenes Justizsystem.
Es gibt Staaten mit gewählten und ernannten Staatsanwälten und Richtern.
Bei den gewählten besteht natürlich die Gefahr, ganz bestimmte Stimmungen zu "bedienen", um wiedergewählt zu werden.
Trotzdem ist das Rechtssystem. meiner Meinung nach, so gut wie das unsere, in beiden ist Vieles möglich!
Solche Verallgemeinerungen, man mag die Amerikaner mögen oder nicht, halte ich, weil Meinungsbildend, für unzulässig.
Tschau, kuhfkg1
Das habe ich aus dem Grunde so gemacht, weil es von der Staatsanwaltschaft der allergrößte Unsinn ist, dieses Tool überhaupt in der Liste der "verdächtigen" Tools zu nennen.
Bei den anderen Tools bzw. bei deren Verwendung könnte man ja noch verstehen, dass angenommen werden kann, dass der "Angeklagte" irgendwas zu verbergen hätte. Aber vom CCleaner anzunehmen, dass man damit relevante Daten verstecken oder vernichten kann, das ist doch sowas von unsinnig und zeugt nicht gerade von großer Sachkenntnis des Staatsanwaltes.
Ich hoffe, du verstehst jetzt, warum ich dieses Tool an allererster Stelle schon direkt in der Überschrift erwähne.
Gruß
K.-H.
100 % richtig. Diese Justizbürokraten sind scheinbar EDV-technische Analphabeten. Die haben sich nach dem zweiten Staatexamen das Hirn herausamputieren lassen - nach dem Motto, wird sowieso nie wieder gebraucht. Aber Hauptsache mal, jemanden schwer verdächtigen. Das ist so, als würde ich 'nem Gehirnchirurgen vorschreiben, wie er zu schnippeln hat.
Tach King-Heinz,
da ist genau das passiert was der Verteidiger des "Rentners" erreichen wollte.
Neben Word, Outlook und was weiss ich für üblichen Programmen, war auch der ccleaner auf dem PC und natürlich auch TOR.
Da aber fast jeder den ccleaner nutzt ist da natürlich die Empörung aller groß und die user "rotten" sich zusammen um dem bösen Staatsanwalt Schlimmes zu unterstellen.
Keiner redet mehr vom Anfangsverdacht mit dem PC Ungesetzliches getan zuhaben.
Und da wird schon was sein.
Wenn alle TOR- und Truecrypt Anwender verfolgt würden wären die Gerichte handlungsunfähig.
Schönen Sonntag noch, kuhfkg1
Genau das stört auch mich ein wenig an diesem Diskussionsverlauf. Es wird ja niemand angeklagt, weil er den CC Cleaner benutzt, sondern: Hier war jemand bereits angeklagt und hat mit der auf seinem Rechner installierten Software möglicherweise etwas vertuscht.
CU
Olaf
Nur weil jemand angeklagt wird, heißt das noch lange nicht, dass er tatsächlich irgendwas strafbares getan hat.
möglicherweise etwas vertuscht.
Möglicherweise. Möglicherweise auch nicht.
Wenn man so argumentiert, dann handelt ein Steuerhinterzieher der einen Aktenvernichter besitzt, auch erheblich konspirativ und mit erhöhter krimineller Energie
Gruß
bor
Die Unschuldsvermutung wollte ich keinesfalls in Frage stellen.
Ob der Angeklagte tatsächlich etwas vertuscht hat oder ob es beim "möglicherweise" bleibt, das müssen die Ermittlungen ergeben. Aus dem bloßen Besitz eines Aktenvernichters kann man natürlich noch kein Plädoyer auf schuldig konstruieren.
CU
Olaf
In USA werden Provision gezahlt, und bei uns politische Lorbeeren. Wenn Du im tiefsten Bayern oder umgekehrt im roten Pott als politisches Feindbild vor dem Amtsrichter stehts, hast Du immer verschissen, egal wie die objektive Lage ist. Da wird ein Unrecht gesprochen, da kannste Dir mit der Verfassung den Hintern abwischen.
Der Besitz dieser Software ist nicht strafbar, Beweise mittels dieser Software aus dem Weg schaffen aber sehr wohl. Wenn die Staatsanwaltschaft den Verdacht hat, dass mittels dieser Software Beweise vernichtet wurden, ist ein Strafverfahren durchaus nachvollziehbar...
Nun denn, dann sollte man direkt jedes Betriebssystem (oder jeden Vorschlaghammer) verbieten. Damit kann man nämlich auch Festplatten löschen bzw. zerstören... :-))
Gruß
K.-H.
Prinzipiell hast du recht, aber war das nicht genau umgekehrt? Das Strafverfahren wurde ja nicht wegen dieser Software eröffnet - es lief bereits.
CU
Olaf
Mir fehlen hier wenigstens 2 konkrete Aussagen:
a) Um welche Staatsanwaltschaft handelt es sich;
b) Wer ist der Gutachter, der die beanstandete Software als solche feststelle?
Ich wäre nicht überrascht, wenn sich dieser Justiz-Klamauk wieder einmal in München abspielt, nachhaltig bekannt geblieben auch für das strafrechtliche Affentheater um einen ehemaligen CompuServe-Geschäftsführer.
Es sei mir nochmals erlaubt aus dem Büchlein eines einst berühmt/berüchtigten Rechtsanwalts zu zitieren, mit dem er ein Licht warf auf die "EDV-Kompetenz" bei der Justiz:
"Das Programm besteht aus rhythmischen Geräuschen und Zischlauten".
b) Wer ist der Gutachter, der die beanstandete Software als solche feststelle?
Das wäre in der Tat interessant gewesen um den Sachverhalt richtig zu würdigen, ich fürchte nur, solche Infos darf ein RA nicht im Internet breittreten, schon gar nicht in einem schwebenden Verfahren. Allenfalls wenn alles vorbei ist, und selbst dann könnte es seinem Mandanten schaden, um so mehr je höher der Wiedererkennungswert des Falles ist.
"Das Programm besteht aus rhythmischen Geräuschen und Zischlauten".
Hier wiederum ist es an mir, nach konkreteren Angaben zu fragen ;-) Sollte der Anwalt hier den TR-808 / 909-Emulator von Propellerheads meinen, wäre die Beschreibung gar nicht einmal so verkehrt *g*.
CU
Olaf
@Olaf19
Die Zitatensammlung stammt vom Anwalt G. Die zitierte Programnmbeschreibung verfasste ein Kollege, der den Datenträger offensichtlich mit seiner Stereo-Anlage abspielte. Dieser folgte (Zitat) dem LG Mannheim ((BB 1982, 1583 = BGH CR 1985, 25):"Dem Betrachter liegt vielmehr lediglich eine endlose Aneinanderreihung von Zeilen gegenüber, die mit aus sich herraus nicht verständlichen Buchstaben- und Zahlenkombinationen gefüllt sind".
Zum "Gutachter"-Unfung wäre noch anzumerken, dass man in 2-Tages-Seminaren zum "Gutachter" umgeschult werden kann ohne auch nur eine blasse Ahnung vom Programmieren zu haben. Und dass die Laufbahnbestimmungen und Besoldungsstufen lt. Stellenausschreibungen für "forensische Informatiker" bei den Landeskriminalämtern im Regelfall keinen höheren Schulabschluss als den an einer Fach-"Hochschule" zulassen. Als ich dereinst bei der EG-Kommission beschäftigt war, mussten Stellenbewerber sogar eine eidesstattliche Erklärung abgeben, über keinen höheren Bildungsabschluss als den verlangten zu verfügen...
Mir ist ja schon länger klar, daß die Bürokratie von D und EU ein Klub institutionalisierter Idiotie ist, aber jeden Tag kommen Sachen ans Licht der Öffentlichkeit, die alles vorangegangene nochmals toppen.
Da soll jemand eidesstattlich versichern, daß er über einen limitierten fachlichen Horizont verfügt, weil er sonst überqualifiziert ist oder was? Oder will das BKA oder jemand anderes sich versichern, beim intellektuellen Längenvergleich zu obsiegen?
@Jörg69
Die Notwendigkeit der eidesstattlichen Versicherung wurde daraus abgeleitet, dass sich viele Vollakademiker für untere Laufbahnen bewerben, nur um die Kommission zu kommen. Nach Ablauf der 6-monatigen (!) Probezeit wurden diese dann "Beamte auf Lebenszeit", ließen die Masken fallen und hatten auf Grund des höheren Abschlusses auch höhere Bezüge.
Generell waren 2 Rahmen zu beachten. Man durfte nicht außerhalb eines ausgeschriebenen Altersrahmen für die Stelle geboren sein, was durch Urkunden leicht zu belegen war. Und man durfte auch nicht weniger und nicht höher gebildet sein als der Ausschreibung angegeben war. Ein promovierter Informatiker beispielsweise hatte kaum Chancen. Wollte er dennoch in die Kommission, konnte er sich als Wald- und Wiesen-Programmierer bewerben, namentlich für die Siemens-BS2000-Anwendungen. Und wenn er dann nach 6 Monaten Beamter wurde, seine Promotionsurkunde vorlegen und mit einem kräftigen Besoldungssprung für die gleich bleibende Tätigkeit rechnen...
In Deutschland geht es wohl nicht so streng zu. Die Stellenbewertungen einerseits mit niedrigen Tarifgruppen und Behördenleiter, die selber über keine besondere Ausbildung/ Qualifikation verfügen, machen den FH-Absolventen zum idealen Bewerber. Den ergänzenden, teilweise gewährten Reitunterricht (!) erhält er dann, so ein "richtiges" Parteibuch vorliegt, auf Kosten des Steuerzahlers in der Dienstzeit...
...das bestätigt die Unsinnigkeit des Besoldungsrechts. Wenn ich als Arbeitgeber die notwendige Mindestqualifikation nenne und das bezahlte Entgelt, dann bekommt der Bewerber dieses Entgelt und Ende peng. Dann kann sich von mir aus ein Papst oder "Prof. Dr. mult." bewerben und dürfte dann keinen Cent mehr Gehalt kriegen. Seine Überqualifikation ist doch sein Privatvergnügen. Das ist ja ungefähr so, als kaufe ich mir ein Auto mit 2.0-Liter-Maschine. Nach Auslieferung sagt mir dann der Verkäufer, er habe mir eine 3.0-Liter-Maschine eingebaut, und will den dafür erhöhten Kaufpreis?? Das Beamtenrecht ist wahrlich ein Tollhaus der Irrungen und Wirrungen.
Ich kann nur staunen über so viel Unlogik - ist das wirklich so?
Ein promovierter Informatiker beispielsweise hatte kaum Chancen. Wollte er dennoch in die Kommission, konnte er sich als Wald- und Wiesen-Programmierer bewerben, namentlich für die Siemens-BS2000-Anwendungen. Und wenn er dann nach 6 Monaten Beamter wurde, seine Promotionsurkunde vorlegen und mit einem kräftigen Besoldungssprung für die gleich bleibende Tätigkeit rechnen
Der Knackpunkt ist doch, wenn ich mir durch ganz bewusst falsche Angaben irgendeine Leistung erschleiche, einen Status oder in diesem Fall eine Stellung, dann müsste ich doch wohl eher mindestens mit zivil-, wenn nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, fristlose Kündigung eingeschlossen.
Stattdessen wird so jemand noch mit einer fetten Gehaltserhöhung belohnt und sonst passiert ihm nichts. Zur Krönung besteht die weitere logische Konsequenz dann darin, dass man allen Bewerbern den Weg verbaut, die nach dieser Lesart "überqualifiziert" sind, was eh das Unwort des Jahrhunderts ist.
CU
Olaf
Ich finde, das Forum sollte die Vermutungen über den gehobenen und höheren Dienst des Beamtentums einstellen, und sich der ürsprünglichen Fragestellung wieder zuwenden:
Die ist:
Sind ccleaner, TOR und Truecrypt inzwischen in der BRD quasi illegal?
Gruß
Felix
!
Hallo KH,
sprachlos und kopfschüttelnd.
omg was bin ich kriminell. Psst nich weiter sagen.
Ernsthaft, Deutschland verdummt immer weiter. Ich will's nicht wahr haben.
SoulMaster