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News: In freiem WLAN gesurft

Hausdurchsuchung und Netbook weg

Michael Nickles / 45 Antworten / Flachansicht Nickles

Ein Netbook-Nutzer hat über ein frei zugängliches WLAN gesurft und das brachte im jetzt eine Hausdurchsuchung und eine Beschlagnahmung seines Netbooks. Der bizarre Vorfall rund vier Wochen zuvor: als der Betroffen im Auto sitzend mit seinem Netbook surfte, wurde er laut Bericht von schwarz-surfen.de von zwei zufällig vorbeikommenden Polizisten beobachtet.

Nach Aufnahme der Personalien war die Sache vorübergehend erledigt. Vier Wochen später wurde der Betroffene zwecks Aussage von der Polizei geladen, weigerte sich angeblich allerdings, Angaben zur Sache zu machen.

Das Amtsgericht Traunstein veranlasste daraufhin umgehend eine Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung des Netbooks, das jetzt ausgewertet wird. Verrückt bei der Sache: bei Veranlassung des "Polizeizugriffs" war nicht klar, in welchem freien WLAN sich der Betroffene überhaupt eingeloggt hatte - und das ist aktuell wohl auch immer noch unbekannt.

Es gab also keinen "Kläger", der irgendeinen Einbruch in sein Netzwerk gemeldet hat. Es kann also durchaus sein, dass der Betroffene schlicht und ergreifend über ein offenes (eventuell sogar ein bewusst frei gegebenes WLAN) gesurft hat.

Jens Ferner, Diplom-Jurist und Betreiber von schwarz-surfen de, macht darauf aufmerksam, dass die Staatsanwaltschaften inzwischen den Tatbestand des "Schwarz-Surfens" geschaffen haben, der offiziell eigentlich gar nicht existiert. Zumindest fast nicht.

Der Diplom-Jurist berichtet auf seiner Webseite unter anderem von einer Erklärung des Amtsgerichts Wuppertal Anfang 2008. Das verkündete, dass die Nutzung ungesicherter WLANs eine Straftat darstellt.

Das Amtsgericht begründete sich mit Bezug auf den Paragraph §89 des Telekommunikationsgesetzes, der sich so nennt: "Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen". Konkret wird darin eigentlich festgelegt, dass mit "Funkanlagen" nur Nachrichten abgehört werden dürfen, die deren Inhaber für die Allgemeinheit oder einen "unbestimmten Personenkreis" freigibt.

Jens Ferner verfolgt die Sache bereits eine Weile und bittet Betroffene sich bei ihm zu melden, damit er über weitere Vorfälle berichten und zum Thema "Schwarz-Surfen" aufklären kann.

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zombie2 trilliput „http://home.planet.nl/ rouw0062/dcdbase/images/fa/ar/fa_ar_ak100_3.JPG Das hilft.“
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Na dann muss ich den los werden:

Wie man die Polizei ruft,

Günter F. (vollständiger Name bekannt) ein älterer Herr aus Harsum im Landkreis Hildesheim, war gerade auf dem Weg ins Bett, als seine Frau ihn darauf aufmerksam machte, dass er das Licht im Carport hat brennen lassen Besagter Günter öffnete die Tür zum Wintergarten, um das Licht im Carport auszuschalten, sah dann aber, dass im Carport Einbrecher dabei waren, Geräte zu stehlen.

Er rief die Polizei an, wo man ihn fragte, ob die Einbrecher auch bei ihm im Wohnhaus wären.

Er sagte: "Nein, aber da sind Einbrecher im Carport, die gerade dabei sind, mich zu bestehlen."

Der Polizist sagte "Alle Einsatzwagen sind beschäftigt. Schließen Sie die Türen zum Wohnhaus ab. Sobald eine Funkstreife zur Verfügung steht, schicke ich diese sofort bei Ihnen vorbei.

Günter sagte: "Okay."

Er legte auf und zählte bis 30. Dann rief er wieder bei der Polizei an.

"Hallo, ich habe eben gerade bei Ihnen angerufen, weil Einbrecher Sachen aus meinem Carport stehlen. Sie brauchen sich jetzt nicht mehr zu beieilen, ich habe soeben beide erschossen." Und legte auf.

Keine fünf Minuten später trafen 6 Einsatzwagen der Polizei, ein Sondereinsatz-Kommando, ein Hubschrauber, fünf Löschwagen der Feuerwehr, ein Rettungssanitäter und ein Krankenwagen am Haus der Familie F.. ein. Beide Einbrecher wurden auf frischer Tat festgenommen.

Einer der Polizisten sagte dann zu Günter: "Sie haben doch gesagt, Sie hätten die Einbrecher erschossen!

Günter antwortete: "Und Sie haben gesagt, es wäre niemand verfügbar!"

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