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News: In freiem WLAN gesurft

Hausdurchsuchung und Netbook weg

Michael Nickles / 45 Antworten / Flachansicht Nickles

Ein Netbook-Nutzer hat über ein frei zugängliches WLAN gesurft und das brachte im jetzt eine Hausdurchsuchung und eine Beschlagnahmung seines Netbooks. Der bizarre Vorfall rund vier Wochen zuvor: als der Betroffen im Auto sitzend mit seinem Netbook surfte, wurde er laut Bericht von schwarz-surfen.de von zwei zufällig vorbeikommenden Polizisten beobachtet.

Nach Aufnahme der Personalien war die Sache vorübergehend erledigt. Vier Wochen später wurde der Betroffene zwecks Aussage von der Polizei geladen, weigerte sich angeblich allerdings, Angaben zur Sache zu machen.

Das Amtsgericht Traunstein veranlasste daraufhin umgehend eine Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung des Netbooks, das jetzt ausgewertet wird. Verrückt bei der Sache: bei Veranlassung des "Polizeizugriffs" war nicht klar, in welchem freien WLAN sich der Betroffene überhaupt eingeloggt hatte - und das ist aktuell wohl auch immer noch unbekannt.

Es gab also keinen "Kläger", der irgendeinen Einbruch in sein Netzwerk gemeldet hat. Es kann also durchaus sein, dass der Betroffene schlicht und ergreifend über ein offenes (eventuell sogar ein bewusst frei gegebenes WLAN) gesurft hat.

Jens Ferner, Diplom-Jurist und Betreiber von schwarz-surfen de, macht darauf aufmerksam, dass die Staatsanwaltschaften inzwischen den Tatbestand des "Schwarz-Surfens" geschaffen haben, der offiziell eigentlich gar nicht existiert. Zumindest fast nicht.

Der Diplom-Jurist berichtet auf seiner Webseite unter anderem von einer Erklärung des Amtsgerichts Wuppertal Anfang 2008. Das verkündete, dass die Nutzung ungesicherter WLANs eine Straftat darstellt.

Das Amtsgericht begründete sich mit Bezug auf den Paragraph §89 des Telekommunikationsgesetzes, der sich so nennt: "Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen". Konkret wird darin eigentlich festgelegt, dass mit "Funkanlagen" nur Nachrichten abgehört werden dürfen, die deren Inhaber für die Allgemeinheit oder einen "unbestimmten Personenkreis" freigibt.

Jens Ferner verfolgt die Sache bereits eine Weile und bittet Betroffene sich bei ihm zu melden, damit er über weitere Vorfälle berichten und zum Thema "Schwarz-Surfen" aufklären kann.

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Synthetic_codes Conqueror „ Das verkündete, dass die Nutzung ungesicherter WLANs eine Straftat darstellt....“
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ja, dennoch kommen die meisten WLAN-Router/APs mit einer voreingestellten Verschlüsselung. IMHO darf dann ein unverschlüsseltes Gerät, insbesondere wenn bekannt ist, dass der dahinterstehende router verschlüsselt geliefert wird, angenommen werden, dass das WLAN absichtlich aufgemacht wurde. Es gibt im übrigen genügend Juristisches geschriebsel, in dem begründet wird, warum ein offenes WLAN eine Einladung darstellt, die jeder nutzen darf.

Im übrigen kann sich der betroffene rausreden... er kann ja behaupten, dass er über einen UMTS-Stick im internet war. Das gegenteil muss die Staatsanwaltschaft erstmal beweisen.

Im übrigen sollte, wenn das wlan unabsichtlich offen war eher der Betreiber rangenommen werden: Das anbieten eines freien internetzugangs für andere macht ihn nämlich zu einem Service Provider, was mit gewissen pflichten einherkommt.

Fakt ist: Wer zu blöd ist, sein WLAN richtig zu konfigurieren, oder konfigurieren zu lassen, sollte IMHO wlan-fähige Geräte nicht benutzen dürfen!

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