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News: In freiem WLAN gesurft

Hausdurchsuchung und Netbook weg

Michael Nickles / 45 Antworten / Flachansicht Nickles

Ein Netbook-Nutzer hat über ein frei zugängliches WLAN gesurft und das brachte im jetzt eine Hausdurchsuchung und eine Beschlagnahmung seines Netbooks. Der bizarre Vorfall rund vier Wochen zuvor: als der Betroffen im Auto sitzend mit seinem Netbook surfte, wurde er laut Bericht von schwarz-surfen.de von zwei zufällig vorbeikommenden Polizisten beobachtet.

Nach Aufnahme der Personalien war die Sache vorübergehend erledigt. Vier Wochen später wurde der Betroffene zwecks Aussage von der Polizei geladen, weigerte sich angeblich allerdings, Angaben zur Sache zu machen.

Das Amtsgericht Traunstein veranlasste daraufhin umgehend eine Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung des Netbooks, das jetzt ausgewertet wird. Verrückt bei der Sache: bei Veranlassung des "Polizeizugriffs" war nicht klar, in welchem freien WLAN sich der Betroffene überhaupt eingeloggt hatte - und das ist aktuell wohl auch immer noch unbekannt.

Es gab also keinen "Kläger", der irgendeinen Einbruch in sein Netzwerk gemeldet hat. Es kann also durchaus sein, dass der Betroffene schlicht und ergreifend über ein offenes (eventuell sogar ein bewusst frei gegebenes WLAN) gesurft hat.

Jens Ferner, Diplom-Jurist und Betreiber von schwarz-surfen de, macht darauf aufmerksam, dass die Staatsanwaltschaften inzwischen den Tatbestand des "Schwarz-Surfens" geschaffen haben, der offiziell eigentlich gar nicht existiert. Zumindest fast nicht.

Der Diplom-Jurist berichtet auf seiner Webseite unter anderem von einer Erklärung des Amtsgerichts Wuppertal Anfang 2008. Das verkündete, dass die Nutzung ungesicherter WLANs eine Straftat darstellt.

Das Amtsgericht begründete sich mit Bezug auf den Paragraph §89 des Telekommunikationsgesetzes, der sich so nennt: "Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen". Konkret wird darin eigentlich festgelegt, dass mit "Funkanlagen" nur Nachrichten abgehört werden dürfen, die deren Inhaber für die Allgemeinheit oder einen "unbestimmten Personenkreis" freigibt.

Jens Ferner verfolgt die Sache bereits eine Weile und bittet Betroffene sich bei ihm zu melden, damit er über weitere Vorfälle berichten und zum Thema "Schwarz-Surfen" aufklären kann.

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mawe2 Conqueror „ Das verkündete, dass die Nutzung ungesicherter WLANs eine Straftat darstellt....“
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Das verkündete, dass die Nutzung ungesicherter WLANs eine Straftat darstellt.

Dieser Satz ist per se Unsinn! Natürlich darf ich ein ungesichertes WLAN nutzen, das ist keineswegs eine Straftat!

@Conqueror

Wie Du richtig bemerkst: Es sind nicht alle Experten betreffs WLAN.

Alle diese Nicht-Experten würden sich ja strafbar machen, wenn sie ihr WLAN unzureichend sichern und es dann selbst benutzen. Das kann ja so nicht gewollt sein.

Strafbar kann allenfalls die ILLEGALE Nutzung ungesicherter WLANs sein. Also die Nutzung DURCH DRITTE, die der WLAN-Betreiber nicht eingeladen hat bzw. die von ihm unerwünscht sind.

Dann aber müsste der WLAN-Betreiber Anzeige erstatten! Wenn noch nicht mal klar ist, über welches (ungesicherte) WLAN der Betreffende ins Internet gegangen ist (weil keine Anzeige vorliegt), kann doch hier keine Straftat vorliegen.

Außerdem ist die (unbefugte) Nutzung eines (ungesicherten) Netzes nicht per se mit dem Ausspionieren von Daten gleichzusetzen. Der Nutzer kann auch einfach nur Inhalte im Internet nutzen, die er über jeden anderen Internet-Zugang ebenso finden könnte.
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