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News: In freiem WLAN gesurft

Hausdurchsuchung und Netbook weg

Michael Nickles / 45 Antworten / Flachansicht Nickles

Ein Netbook-Nutzer hat über ein frei zugängliches WLAN gesurft und das brachte im jetzt eine Hausdurchsuchung und eine Beschlagnahmung seines Netbooks. Der bizarre Vorfall rund vier Wochen zuvor: als der Betroffen im Auto sitzend mit seinem Netbook surfte, wurde er laut Bericht von schwarz-surfen.de von zwei zufällig vorbeikommenden Polizisten beobachtet.

Nach Aufnahme der Personalien war die Sache vorübergehend erledigt. Vier Wochen später wurde der Betroffene zwecks Aussage von der Polizei geladen, weigerte sich angeblich allerdings, Angaben zur Sache zu machen.

Das Amtsgericht Traunstein veranlasste daraufhin umgehend eine Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung des Netbooks, das jetzt ausgewertet wird. Verrückt bei der Sache: bei Veranlassung des "Polizeizugriffs" war nicht klar, in welchem freien WLAN sich der Betroffene überhaupt eingeloggt hatte - und das ist aktuell wohl auch immer noch unbekannt.

Es gab also keinen "Kläger", der irgendeinen Einbruch in sein Netzwerk gemeldet hat. Es kann also durchaus sein, dass der Betroffene schlicht und ergreifend über ein offenes (eventuell sogar ein bewusst frei gegebenes WLAN) gesurft hat.

Jens Ferner, Diplom-Jurist und Betreiber von schwarz-surfen de, macht darauf aufmerksam, dass die Staatsanwaltschaften inzwischen den Tatbestand des "Schwarz-Surfens" geschaffen haben, der offiziell eigentlich gar nicht existiert. Zumindest fast nicht.

Der Diplom-Jurist berichtet auf seiner Webseite unter anderem von einer Erklärung des Amtsgerichts Wuppertal Anfang 2008. Das verkündete, dass die Nutzung ungesicherter WLANs eine Straftat darstellt.

Das Amtsgericht begründete sich mit Bezug auf den Paragraph §89 des Telekommunikationsgesetzes, der sich so nennt: "Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen". Konkret wird darin eigentlich festgelegt, dass mit "Funkanlagen" nur Nachrichten abgehört werden dürfen, die deren Inhaber für die Allgemeinheit oder einen "unbestimmten Personenkreis" freigibt.

Jens Ferner verfolgt die Sache bereits eine Weile und bittet Betroffene sich bei ihm zu melden, damit er über weitere Vorfälle berichten und zum Thema "Schwarz-Surfen" aufklären kann.

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Tag schön,

Ich kann meine Haustür auch nicht unverschlossen lassen, weil ich keinen Abschluss als Schlosser habe., trotzdem bist Du nicht gegen Einbruch und Einbrecher geschützt.
Habe es selber (glaub auch schon hier mal geschrieben) erlebt wie ein flüchtiger Bekannter sich in ein WLAN eingeschlichen hat. Begründet hat er es damit keinen großen Schaden anzurichten (keinen Schwarzdownload) sondern nur in der Pause etwas Unterhaltung und surfen. Das war kein offenes WLAN, er ist schlicht eingebrochen, da hilft Dir auch keine Verschlüsselung wenn ein "Könner seines Faches" rein will.
Wenn er legal drin gewesen wäre hätte er doch auf seinen bezahlten Stick und Vertrag oder Karte verweisen können. Wenn ich mit einem Schlüssel oder Gegenstand in einem Türschloß stochere hat die Polizei auch (und die Pflicht) das Recht mich nach meiner Wohnung und Ort zu befragen, gegebenenfalls die Adresse zu prüfen ob ich wirklich der Eigentümer der Wohnung bin.

Gruß
Manfred

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