Hi ...
Eine Freundin von mir hat heute Post von der Anwaltskanzlei Waldorf u. Kollegen aus München im Briefkasten gehabt , sie hätte (und hat) den Film "Horst Schlämmer , Isch Kandidiere" heruntergeladen ...
sie soll jetzt 956,- Euro überweisen.
Hat jemand schon davon gehört was passiert wenn man die Summe nicht bezahlt , sie ist noch keine 18 Jahre alt und hat auch kein Einkommen , ist dementsprechend durch den Wind jetzt !
danke im vorraus...
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
In folgendem Forum gehts speziell um Waldorf und auch darum wie es aussieht, wenn man nicht Anschlussinhaber oder nicht volljährig etc. ist.
Einfach fleissig lesen und alle Fragen werden beantwortet. Ansonsten finden sich dort auch nette Menschen die sich die Mühe machen deine Fragen zu beantworten.
Aber bitte nicht gleich fragen, sondern zuerst lesen und versuchen sich die Fragen so selbst zu beantworten. Sonst kommen die dort garnicht mehr hinterher.
Wichtig ist zunächst nicht die mitgeschickte Unterlassungserklärung zu unterschreiben sondern eine sogenannte Modifizierte Unterlassungserklärung. Wird in dem Forum aber genau erklärt und dort gibts auch die ModUE.
http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/48900-abmahnung-waldorf-alleiniger-zugangsinhaber.html
Übrigens, eine Rechtschutzversicherung wird in dem Fall normalerweise wegen selbstverschuldung nicht greifen.
Auch das wird dort behandelt.
MfG
Fake