Hi ...
Eine Freundin von mir hat heute Post von der Anwaltskanzlei Waldorf u. Kollegen aus München im Briefkasten gehabt , sie hätte (und hat) den Film "Horst Schlämmer , Isch Kandidiere" heruntergeladen ...
sie soll jetzt 956,- Euro überweisen.
Hat jemand schon davon gehört was passiert wenn man die Summe nicht bezahlt , sie ist noch keine 18 Jahre alt und hat auch kein Einkommen , ist dementsprechend durch den Wind jetzt !
danke im vorraus...
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Ist hier schon ungefähr 1000 Mal behandelt worden, wobei Waldorf eher etwas speziell ist.
Dennoch hier in Kurzform:
1. Nichts machen, Brief zu Seite legen!
2. Auf keinen Fall die Unterlassungserklärung unterschreiben und absenden.
Das ist gleich einem Schuldeingeständnis
3. Keine Mails, Briefe senden oder gar Telefonate mit der Kanzelei führen!!
3. So lange warten, bis eventuell gerichtlicher Mahnbescheid kommt, den dann fristgerecht mit negativem Vermerk zurücksenden.
4. Kommt keiner: alles weit weg legen und alles ist gut!
Hintergrund: in der Regel scheuen die Mahnkanzeleien die gerichtlichen Mahnbescheide, weil sie Personaleinsatz bedeuten. Der Antrag auf diesen Mahnbescheid erfolgt recht formlos und wird vom Gericht auch nicht inhaltlich geprüft. d.h. jeder kann an jeden einen Mahnbescheid senden, überspitzt dargestellt. Interessant wird es immer erst, wenn der Empfänger die Frist versäumt, denn dann kann in der Folge ein Titel dabei rumkommen, oder, wie empfohlen, wenn der Empfänger den Mahnbescheid als unberechtigte Forderung (ist nur ein Kreuz auf dem Formular) fristgerecht zurücksendet. Erst dann kommen die Mühlen überhaupt mal in die Gefahr, in Schwung zu geraten. Denn im zweiten Fall muss die Kanzelei nun ihre Forderung gegenüber dem Gericht begründen, wenn sie diese aufrecht erhalten will. Noch mehr Personaleinsatz...
Und ob dann die Höhe als solche gerechtfertigt ist und die Daten überhaupt von dem ISP kommen bzw. in der Folger herausgegeben werden? Fraglich, ich würde es darauf ankommen lassen.
Falls es soch zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommt: nicht den Scheidungsanwalt von der Mutti nehmen, hier ist ein Fachanwalt gefragt! Waldorf scheint mir auf den ersten Blick nicht der klassische Abmahnanwalt zu sein, daher im Auge behalten!
Hintergrundinfos auch hier, einfach gegoogelt, keine Bekannten, Verwandten, Arbeitsgeber oder sonstwas...
LG, F.
http://www.anwaltskanzlei-hechler.de/Abmahnung-Waldorf-Anwalt-Filesharing-Urheberrechtsverletzung.php