Hi ...
Eine Freundin von mir hat heute Post von der Anwaltskanzlei Waldorf u. Kollegen aus München im Briefkasten gehabt , sie hätte (und hat) den Film "Horst Schlämmer , Isch Kandidiere" heruntergeladen ...
sie soll jetzt 956,- Euro überweisen.
Hat jemand schon davon gehört was passiert wenn man die Summe nicht bezahlt , sie ist noch keine 18 Jahre alt und hat auch kein Einkommen , ist dementsprechend durch den Wind jetzt !
danke im vorraus...
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Ist hier schon ungefähr 1000 Mal behandelt worden, wobei Waldorf eher etwas speziell ist.
Dennoch hier in Kurzform:
1. Nichts machen, Brief zu Seite legen!
2. Auf keinen Fall die Unterlassungserklärung unterschreiben und absenden.
Das ist gleich einem Schuldeingeständnis
3. Keine Mails, Briefe senden oder gar Telefonate mit der Kanzelei führen!!
3. So lange warten, bis eventuell gerichtlicher Mahnbescheid kommt, den dann fristgerecht mit negativem Vermerk zurücksenden.
4. Kommt keiner: alles weit weg legen und alles ist gut!
Hintergrund: in der Regel scheuen die Mahnkanzeleien die gerichtlichen Mahnbescheide, weil sie Personaleinsatz bedeuten. Der Antrag auf diesen Mahnbescheid erfolgt recht formlos und wird vom Gericht auch nicht inhaltlich geprüft. d.h. jeder kann an jeden einen Mahnbescheid senden, überspitzt dargestellt. Interessant wird es immer erst, wenn der Empfänger die Frist versäumt, denn dann kann in der Folge ein Titel dabei rumkommen, oder, wie empfohlen, wenn der Empfänger den Mahnbescheid als unberechtigte Forderung (ist nur ein Kreuz auf dem Formular) fristgerecht zurücksendet. Erst dann kommen die Mühlen überhaupt mal in die Gefahr, in Schwung zu geraten. Denn im zweiten Fall muss die Kanzelei nun ihre Forderung gegenüber dem Gericht begründen, wenn sie diese aufrecht erhalten will. Noch mehr Personaleinsatz...
Und ob dann die Höhe als solche gerechtfertigt ist und die Daten überhaupt von dem ISP kommen bzw. in der Folger herausgegeben werden? Fraglich, ich würde es darauf ankommen lassen.
Falls es soch zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommt: nicht den Scheidungsanwalt von der Mutti nehmen, hier ist ein Fachanwalt gefragt! Waldorf scheint mir auf den ersten Blick nicht der klassische Abmahnanwalt zu sein, daher im Auge behalten!
Hintergrundinfos auch hier, einfach gegoogelt, keine Bekannten, Verwandten, Arbeitsgeber oder sonstwas...
LG, F.
http://www.anwaltskanzlei-hechler.de/Abmahnung-Waldorf-Anwalt-Filesharing-Urheberrechtsverletzung.php
Das Wesentliche steht in diesem Link:
http://www.anwaltskanzlei-hechler.de/Abmahnung-Waldorf-Anwalt-Filesharing-Urheberrechtsverletzung.php
Den Rest von fbeeras Posting vergiss besser schnell wieder.
Deine Ratschläge sind für Abzockervereine mit Abofallen-Werbseiten schon richtig.
In diesem Fall ist das absolut daneben.
Hier geht es um Urheberrechtsverletzung.
Ich habe mittlerweile 4 Abmahnungen erhalten von downloads die unter einer bestimmten mir zugeordneten IP-Adresse an bestimmten Tagen zu bestimmten Uhrzeiten angeblich heruntergeladen u. angeblich in eienr Tauschbörse zur Verfügung gestellt wurden. Wir haben einen Internetanschluss der auf meinen Namen läuft mit WLAN. Insgesamt sind wir 5 Personen im Haushalt und 4 haben einen PC bzw. Laptop.
Zum Haushalt gehören u.a. 2 volljährige u. ein nicht volljähriges Kind. Von meinem PC werden definitiv keine downloads vorgenommen. Wir haben unsere Kinder befragt über die Titel der downloads ohne vorher darauf aufmerksam zu machen dass wir Abmahnungen erhalten haben. Alle erklärten einstimmig diese Filmtitel z. B. garnicht zu kennen und auch das Musikstück bzw. Hörspiel nicht heruntergeladen zu haben. Es handelt sich auch in der Tat um Titel die eher sehr junge Altersklassen interessieren könnten. Es ist also nicht nachvollziehbar für uns als Anschlussinhaber wer und ob überhaupt diese downloads getätigt wurden die dann angeblich über Tauschbörsen verbreitet worden sind.
Die letzte Abmahnung bezieht sich auf einen download im Nov. 2009 und da hatten wir Internetprobleme, kamen garnicht ins Internet rein über mindestens 2 Monate, allerdings funktionierte das WLan merkwürdigerweise, nur er Haupt-PC hatte keinen Zugriff aufs Internet.
Kann es sein, dass wir eine zeitlang einen Virus hatten oder sich jemand von außen eingewählt hat?
Wir haben bereits einen Anwalt konsultiert der die Unterlassungserklärungen entsprechend abgeändert hat, die wir unterzeichnen sollen. Wir haben uns aber entschlossen erst einmal nicht zu zahlen. Obwohl auch die Unterlassungserklärungen zu unterzeichnen uns widerstrebt, da wir nicht wissen wie es zu diesen downloads gekommen ist bzw. ob sie überhaupt vorgenommen wurden. Obwohl 4 Prozesse könnten uns in den Ruin treiben.
Es handelt sich um die Abmahnanwälte : Baumgarten & Brandt, Lihl, Nümann u. Lang, Waldorf.
Wir können Nachts schon nicht mehr ruhig schlafen vor lauter Angst, dass wir über so etwas Haus und Hof verlieren könnten.
LG Snoopy
Wie ist das WLAN abgesichert? Als Absicherung sind übrigens nur WPA bzw. WPA2 zu sehen; WEP ist leicht zu knacken.
Die letzte Abmahnung bezieht sich auf einen download im Nov. 2009 und da hatten wir Internetprobleme, kamen garnicht ins Internet rein über mindestens 2 Monate
Da könnte also auch die Bandbreite durch permanenten Traffic blockiert gewesen sein - was für einen parasitären Mitbenutzer des WLANs sprechen könnte.
Nur hilft Dir das ggf. nicht weiter:
http://www.nickles.de/thread_cache/538635729.html#_pc
WPA ist auch nicht sehr sicher, Mit CUDA und Co. sind Bruteforce-Attaken nicht besonders aufwendig geworden.
Das WLAN ist mit WPA2 abgesichert.
Die Abmahnungen die wir im Dezember bekommen haben beliefen sich auf downloads aus August und Oktober 2009. Da hatten wir keine Internetprobleme. Aber im November 2009 hatten wir Probleme, eben das wir nicht mehr ins Internet konnten über unseren eigenen PC nachdem wir versucht hatten ein Antivirenprogramm zu installieren. Unsere Söhne allerdings hatten Internetzugang. Wir waren mindestens 2 Monate ohne Internetzugang über unseren PC bis wir alles platt gemacht haben (Windows Vista) u. eine neue Windows CD aufgespielt haben.
Angeblich seien alle 4 downloads in Tauschbörsen öffentlich zur Verfügung gestellt worden. Was allerdings vehement bestritten wird. Jetzt habe ich gelesen, dass bei einem download die Datei automatisch in einen Incoming Order verschoben wird und dann ganz automatisch der breiten Masse zur Verfügung gestellt wird. Aber davon abgesehen werden die downloads grundsätzlich bestritten und da es sich um Werke handelt, die vom Alter her nicht passen und auch vom Interesse her schon sehr fragwürdig sind, glaube ich das auch.
Ich wäre da vorsichtig als fbeera, den die Kanzleien klagen aktuell viel öfters insbesondere wenn man keine Unterlassungserklärung abschickt. Allerdings sollte man nicht die Beigelegte Unterlassungserklärung abschicken, den diese ist in der Regel zuweit gefasst und zudem oft schon ein Schuldeingeständniss.
Hier findet man eine Unterlassungserklärung, die auch die intressen deiner Freundin wahrt -> http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/viewtopic.php?p=35#p35
Allgemein kann ich die Seite nur empfehlen in diesen Zusammenhang, denn dort sind die Leute auf solche Fälle spezialisiert und es gibt auch einige Anwälte die sei empfehlen oder dort aktiv sind. Daher:
- http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/viewtopic.php?f=19&t=35 eine ausführliche Aufzählung was man machen sollte und kann
- http://www.zahnarzt-dr-mueller.com/PDF/eBook%20Wegweiser-Abmahnung.pdf - Ein Ebook zu der Thematik, nicht abschrecken lassen das es ein zahnarzt hostet.
Und allgemein lohnt es sich dort in Forum oder auch auf der hauptseite der dreipage zu stöbern
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sie ist noch keine 18 Jahre alt und hat auch kein Einkommen
Hier verstehe ich die Zusammenhänge gar nicht!
1. Wenn "die Freundin" noch nicht 18 Jahre und ohne Einkommen ist, hat sie doch sicher auch noch keinen auf ihren Namen laufenden Internetzugang, oder?
2. Wenn der bewusste Download tatsächlich gelaufen ist und der Abmahnanwalt (wie auch immer) an die IP-Adresse des Downloaders gekommen ist, kann er doch über den ISP höchstens Name und Anschrift des Anschlussinhabers (evtl. Eltern?) ermitteln, niemals den Namen der "Freundin".
3. sie hätte (und hat) Ist der Download gelaufen oder nicht?
Wenn ja, würde ich mir anwaltliche Hilfe holen; vielleicht kann die abgemahnte Summe reduziert werden. Natürlich will der helfende Anwalt auch Geld haben...
Ansonsten ist es halt Lehrgeld. Der Film kostet im Laden vielleicht 15 EUR. Man lernt also, dass der illegale Download ca. 60 mal so teuer sein kann...
Wenn dieser Download nicht getätigt wurde, ist die Abmahnung gegenstandslos.
PS: Warum fragt "die Freundin" nicht selbst nach in diesem Forum?
zu 1. rischiiisch *daumen hoch* der läuft auf die Mutter
zu 2. ich hab den Briefumschlag noch nicht zu gesicht bekommen ... seh den erst am Samstag und hab auch im Chat nicht danach gefragt
zu 3. na wenn sie *hat* ist er wohl gelaufen ;-)
wir werden euch aufm laufenden halten , ihre Mutter will sich auch nochmal drum kümmern , sie kennt einen Anwalt, den will sie in der Sache befragen
zu PS - sie traut sich einfach nicht ...
Hier sollte man beachten, das viele Anwälte sich in der Thematik nicht auskennen und sich von den hohen "Schadensummen" beeindrucken lassen und sie für voll nehmen - falls er kein Freund ist und es pro Bono macht ist auch sehr wichtig in Vorfeld nach den Kosten zu fragen den wenn er nach seiner Liste arbeitet ist sein Honorar schnell höher als der in der Abmahnung vorgeschlagender Vergleich(den man oft noch beträchtlich runterhandeln kann)
Hi , nene er ist ein *guter* bekannter , geht also als beratung entgeldlos :-)
dann ist ja gut, das ist nur wichtig zu beachten bevor man von einer in die nächste Kostenfalle gerät - das man hier die Anwaltsgebühren verhandelt und nicht nach Liste macht.
Es wäre nett, wenn du auch den Tracker nennen würdest, bzw. die Seite mit dem Link. :)
Wenn du pech hast oder sie, muss sie das zahlen. Das hamse bei c't Magazin gebracht mit welchen miesen Trick das geht. Gehe rauf und guck dir den Beitrag an. Es gibt immer und immer wieder Leute die bei diesen blöden Torrent laden. Da steht deine IP offen für jeden lesbar rum. Da hamse dich gleich am Arsch...
Das ist ein Fall für eine Rechtsberatung, gibts eine Rechtschutzversicherung?
Dann sofort zu einem Anwalt damit!
In folgendem Forum gehts speziell um Waldorf und auch darum wie es aussieht, wenn man nicht Anschlussinhaber oder nicht volljährig etc. ist.
Einfach fleissig lesen und alle Fragen werden beantwortet. Ansonsten finden sich dort auch nette Menschen die sich die Mühe machen deine Fragen zu beantworten.
Aber bitte nicht gleich fragen, sondern zuerst lesen und versuchen sich die Fragen so selbst zu beantworten. Sonst kommen die dort garnicht mehr hinterher.
Wichtig ist zunächst nicht die mitgeschickte Unterlassungserklärung zu unterschreiben sondern eine sogenannte Modifizierte Unterlassungserklärung. Wird in dem Forum aber genau erklärt und dort gibts auch die ModUE.
http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/48900-abmahnung-waldorf-alleiniger-zugangsinhaber.html
Übrigens, eine Rechtschutzversicherung wird in dem Fall normalerweise wegen selbstverschuldung nicht greifen.
Auch das wird dort behandelt.
MfG
Fake
Also aus eigener Erfahrung (mit mittlerweile 4 Abmahnungen, unter anderem auch von Waldorf und Frommer) kann ich sagen, dass sich eine Rechtsberatung lohnt.
Die zu zahlende Summe hat sich dadurch um ein vielfaches gemindert und es hat sich trotz der Rechtsberatungskosten sehr gelohnt, da ich einen sehr guten, auf Abmahnungen spezialisierten, Anwalt gefunden habe, der eine Art "Flatrate" für sämtliche Abmahnungen, die einem ins Haus schneien, anbietet.
Ob die Rechtsschutzversicherung greift und ob auch dieser Fall mit im Umfang des Versicherungsschutzes abgedeckt ist, hängt jeweils von dem abgeschlossenen Versicherungvertrag ab. Sollte man auf jeden Fall mal überprüfen, wenn man was abgeschlossen hat. Ich hatte leider keine RSV.
Dies war jedenfalls für mich der beste Weg, um endlich wieder ruhig schlafen zu können und ohne jeden Tag mit einem "da könnte noch was kommen" Gefühl aufzuwachen. Und das 3 Jahre lang, nein danke, denn erst dann sind die Abmahnungen verjährt und so lange kann noch was nachkommen..
Wenn man sicher weiß, dass man diese downloads auch getätigt hat mag das ja die Lösung sein. Aber was wenn man es nicht weiß und sich sicher ist das andere Zugriff auf das WLAN hatten. Snoopy1956